12.07.2016

Keine klare Linie bei Wettbürosteuern

Als erste Kommune in Niedersachsen will die Stadt Lehrte in der Region Hannover eine Wettbürosteuer einführen. Die rot-grüne Ratsmehrheit hat einen entsprechenden Antrag eingebracht und kann sich sowohl eine Besteuerung nach Quadratmetern, als auch prozentual nach Umsatz vorstellen.

Die Parteien verweisen auf Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die bereits Wettbürosteuern erheben. Das Oberverwaltungsgericht Münster beurteilte die Steuer als rechtmäßig.

Anders sieht die Situation in Dresden aus. Auch in der sächsischen Landeshauptstadt war ein SPD-Kommunalpolitiker auf die Entscheidung des OVG Münster zur Dortmunder Wettbürosteuer aufmerksam geworden und fragt, ob sich die Stadt Dresden eine potenzielle Einnahmequelle durch die Lappen gehen lässt.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) meint, das sei derzeit nicht der Fall. Es gebe noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Wettbürosteuern. Anders als die obersten Verwaltungsrichter in NRW hätte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mehrere kommunale Satzungen wieder gekippt. Bei 17 Wettbüros in Dresden seien die zu erwartenden Einnahmen zu gering, um das rechtliche Risiko einzugehen, so Hilbert. Die Stadt werde die Entwicklung aber weiter beobachten.