Kommunale Unsicherheit in NRW
Rechtsanwalt Bernd Fröhlingsdorf, der neue Justiziar des Deutschen Automaten Verbandes (DAV), glaubt, dass es bis 2021 keine rechtssichere glücksspielrechtliche Erlaubnis in NRW geben wird. Das war im Rahmen der Jahreshauptversammlung des DAV wohl eine der wichtigsten Aussagen für die Unternehmer.
Den Grund für seine Einschätzung lieferte Fröhlingsdorf natürlich auch. Einige Kommunen seien bei der Umsetzung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag – und hier insbesondere beim Mindestabstand zwischen zwei Spielstätten – immer noch bei Null. Andere hätten sich sehr eifrig gezeigt, seien aber von den Gerichten gebremst worden. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Auswahlverfahren der Stadt Neuss verworfen.
Gerichte grätschen dazwischen
„Manche Kommunen wollen daraufhin jetzt gar nichts mehr machen, andere nehmen das Urteil an und beginnen von vorn“, sagte der Rechtsanwalt. „Bis zum Jahresende werden wir definitiv nicht wissen, wie es weitergeht.“
Zuvor hatte Vorstandssprecher Horst Hartmann in seiner Begrüßung auf die allgemeine politische und auch wirtschaftliche Situation der Automatenwirtschaft geblickt.
„Die TR5 hat spürbare wirtschaftliche Einschnitte gebracht, aber das war politisch so gewollt“, sagte Hartmann.
Den immer wieder einmal zu vernehmenden Ruf nach Rückabwicklung halte er für falsch. Eine solche Forderung könne leicht nach hinten losgehen.
„Stattdessen sollten wir der Politik immer wieder verdeutlichen, dass sie mit ihren Plänen erfolgreich war und ihre Ziele erreicht hat“, empfahl Hartmann. „Wir müssen einfach sehen, dass wir damit klar kommen.“
Einen ausführlichen Bericht zur Jahreshauptversammlung des DAV lesen Sie in unserer Juni-Ausgabe.