12.04.2024

Kriminalstatistik zeigt eine Verdreifachung des illegalen Glücksspiels

Die neue Polizeiliche Kriminalstatistik wurde vorgestellt.

Am Dienstag, 9. April, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser gemeinsam mit dem brandenburgischen Innenminister und aktuellen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Michael Stübgen, sowie dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, die alljährliche Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt. Der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) hat insbesondere die für die Automatenwirtschaft wichtigen Einzeldaten in einer Pressemitteilung herausgearbeitet.

Allgemein wurden im vergangenen Jahr 2023 insgesamt 5 940 667 Straftaten registriert. Das bedeutet eine Steigerung um 5,5 Prozent im Vergleich zu 2022 (5 628 584 Straftaten). Die Gesamtaufklärungsquote ist mit 58,4 Prozent (3.469.752 Fälle) im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Prozent gestiegen.

Überdimensionaler Anstieg

Im Bereich des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284ff.) wurde im vergangenen Jahr 2023 ein „überdimensionaler Anstieg“ auf 5 281 Fälle erfasst. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr 2022 (1 861 Fälle) einer knappen Verdreifachung (+183,8 Prozent). Ein Vergleich mit weiter zurückliegenden Jahren zeichnet ein noch deutlicheres Bild: Von 2020 (762 Fälle) zu 2023 haben die erfassten Fälle des illegalen Glücksspiels um rund das siebenfache (+593 Prozent)zugenommen und im Vergleich zu 2016 (555 Fälle) und 2017 (504) ist eine Verzehnfachung festzustellen. Die Aufklärungsquote liegt beim unerlaubten Glücksspiel immerhin bei 97,3 Prozent (5 137 Fälle).

In der Straftatengruppe „Diebstähle von/aus Automaten“ wurden 2023 insgesamt 11 226 Fälle erfasst, davon 1 011 Fälle „Einfacher Diebstahl und 10 215 Fälle von „Schwerem Diebstahl“. Gegenüber 2022 zeigt sich ein deutlicher Rückgang von 8.569 Fällen (-43,3 Prozent) , der sich aus einem Rückgang von 610 Fällen (-37,6 Prozent) im Bereich „Einfacher Diebstahl“ und von 7 959 Fällen (-43,8 Prozent) im Bereich „Schwerer Diebstahl“ zusammensetzt. Auch der Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 zeigt einen Rückgang von 1 543 Fällen (-12,1 Prozent). In der Straftatengruppe sind Diebstähle aus gewerblichen Geldspielgeräten, Glücksspielautomaten der Spielbanken, Waren- und Dienstleistungsautomaten sowie aus Bankautomaten erfasst.

Rückgang bei der Diebstahlskriminalität

Der in den letzten Jahren sichtbare Rückgang der Fallzahlen in der Diebstahlskriminalität haben sich seit 2016 – bis auf das Jahr 2022 – weiter fortsetzt. Die Aufklärungsquote liegt beim „Einfachen Diebstahl“ bei 30,9 Prozent (2022: 31,2 Prozent) und beim „Schweren Diebstahl“ bei 20,1 Prozent (2022: 11,7 Prozent).

Die Zahl der Raubüberfälle auf Spielhallen sank 2023 erneut auf 187 (-13 Prozent). Auch hier besteht seit dem Jahr 2017 ein kontinuierlicher Abwärtstrend der Fallzahlen – von 591 Fällen in 2017, 511 Fällen in 2018, 373 Fällen in 2019 auf 215 Fälle in 2022.

Nach Auskunft des BKA lassen sich aus der Kriminalstatistik selbst die Ursachen für die Entwicklung der Fallzahlen nicht entnehmen und die Kausalitäten nicht abbilden. Diese seien in den Bundesländern ganz unterschiedlich.