Kubicki: Schallende Ohrfeige für Rot-Grün-Blau
Weiteres Tauziehen um den Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig-Holstein. „Das Land steht vor der Frage, ob wir dem nicht perfekten Staatsvertrag der anderen Bundesländer beitreten wollen oder ob wir weiterhin eine einheitliche Lösung unsolidarisch blockieren wollen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Rasmus Andresen und der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters.
Der Anlass dieser Aussage war die Expertenanhörung am 31. Oktober von Innen-, Rechts- und Finanzausschuss des Landtages zum geplanten Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag. Dr. Kai Dolgner, innenpolitischer Sprecher der schleswig-holsteinischen SPD, sagt: „Bei allen, auch zum Teil kritischen Fragestellungen zählt nach wie vor, dass sie sich europaweit nur schwer in nationalem Rahmen lösen lassen. Alleingänge einzelner Bundesländer sind schon deshalb ausgeschlossen.“
SSW: In den Glücksspielstaatsvertrag einscheren
Für den zur Regierungskoalition gehörenden Südschleswigsche Wählerverband (SSW) stehe laut Fraktionsvorsitzendem Lars Harms der Spielerschutz an allererster Stelle. Das stehe noch über der Wettbewerbsfreiheit. „Wir brauchen Rechtssicherheit und eine gesamtdeutsche Lösung. Wir müssen in den Glücksspielstaatsvertrag wiedereinscheren, um gemeinsam einen Staatsvertrag zu schaffen, der rechtskonform ist“, erläutert Harms.
Wie nicht anders zu erwarten war, teilt der Kieler FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki nicht die Ansicht der Regierungsparteien: „Schallende Ohrfeige für Rot-Grün-Blau“, lautete sein Fazit. „Die geladenen Experten haben mehr als deutlich ihre Bedenken über das geplante Vorgehen zum Ausdruck gebracht und davor gewarnt, einem Staatsvertrag beizutreten, der nicht von der EU notifiziert ist und von dem man fast sicher sagen kann, dass er keinen Bestand haben wird“, so Kubicki.
CDU: Begrenzung auf 20 Konzessionen hat keinen Bestand
„Das von der CDU-geführten Landesregierung beschlossene schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz wurde von allen Rechtssachverständigen gegenüber dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 anderen Bundesländer als besser und sogar vorbildlich bezeichnet“, sagten Petra Nicolaisen, innenpolitische Sprecherin der Kieler CDU-Fraktion und Tobias Koch, finanzpolitischer Sprecher der CDU. Nach der einhelligen Einschätzung der Oppositionsparteien CDU und FDP sei die Begrenzung auf zwanzig Konzessionen nicht aufrechtzuerhalten.
„Die Landesregierung würde mit einem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag möglichen Schadenersatzansprüchen Tür und Tor öffnen“, hebt Kubicki hervor. Weitere Informationen zum Thema im neuen SportwettenMarkt – Erscheinungsdatum 6. November.