11.06.2021

Meck-Pomm zieht 500-Meter-Regel durch

Sitz des Landtags: Das Schweriner Schloss.

Der Landtag in Schwerin beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der SPD/CDU-Koalition das Ausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Glücksspielstaatsvertrag 2021. Mit diesem Gesetz gilt künftig auch ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen zwei Spielhallen. Auch dürfen im Umkreis von 500 Metern um Schulen keine Glücksspiele angeboten werden. Übergangsregelungen laufen am 30. Juni aus.

Ein Antrag der Linksfraktion, die Abstände zu verringern, um Schließungen zu verhindern und so kommunale Steuereinnahmen und Arbeitsplätze zu sichern, fand keine Mehrheit. SPD-Abgeordnete Martina Tegtmeier erklärte, mit den Abstandsregeln solle der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Spielsucht verbessert werden. Die mitregierende CDU hätte eigenen Angaben zufolge auch lieber geringere Abstände gehabt, letztlich aber aus Gründen der Koalitionsdisziplin zugestimmt.

Demgegenüber betonte der Branchen-Dachverband DAW, im digitalen Zeitalter und angesichts schon bald legaler Online-Glücksspielangebote seien Mindestabstände für Spielhallen absurd.

Der Dachverband der Unternehmerverbände VUMV warf der SPD eine rein ideologisch geprägte Haltung vor. "Wider besseren Wissens und trotz wiederholter ausführlicher Erläuterungen der Branche hat die Regierungsfraktion SPD mit Koalitionsdruck und dem heutigen Beschluss mehrere hundert sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in MV vernichtet", erklärte Verbands-Geschäftsführer Sven Müller.