Fehler in Berichten zum Niedersächsischen Glücksspielgesetz
Der Justiziar des Automatenverbandes Niedersachsen (AVN), Professor Dr. Florian Heinze, macht darauf aufmerksam, dass einige Medien fehlerhaft über die Verabschiedung eines neuen Niedersächsischen Glücksspielgesetzes berichtet haben. Das gilt nicht für die Fachzeitschriften der Branche.
Die Fraktionen von SPD und CDU hatten in den Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Verlängerung von Härtefallgenehmigungen für Spielhallen in einem Abstandskonflikt bis zum Ende des Jahres vorsah. Eine solche Verlängerung wurde jedoch bei den Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gestrichen.
Bei der Berichterstattung wurde offenbar übersehen, dass der Landtag dem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmte. Für Spielhallen in Abstandskonflikt ist eine Verlängerung erteilter Härtefallerlaubnisse über den 30. Juni hinaus nicht vorgesehen. Eine solche Möglichkeit ist nur für zweite Spielhallen aus einem Spielhallenverbund ohne Abstandskonflikt geschaffen worden.