23.07.2013

Mehr Zeit für Anschluss an Sperrdatei

in Hessen besteht gemäß Glücksspielstaatsvertrag für alle Veranstalter von Glücksspielen, und damit auch für Spielstätten, seit dem 1. Juli Anschlusspflicht an die zentrale Sperrdatei.

Wie das Hessische Innenministerium auf der OASIS Informations- und Diskussionsplattform bekannt gab, muss in den hessischen Spielhallen die Überprüfung von Spielersperren durch Abfrage der zentralen Sperrdatei OASIS nunmehr erst ab Montag, dem 2. Dezember erfolgen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ab dem 1. Oktober.

"Aufgrund der großen Zahl der Verpflichteten musste der Anschluss an die Sperrdatei gestaffelt werden", heißt es in der vom BA verbreiteten Mitteilung aus Hessen. Die Spielhallenbetreiber bekommen also mehr Zeit. Da es ihnen objektiv unmöglich gewesen sei, die seit dem 1. Juli geltende gesetzliche Regelung pünktlich umzusetzen, werde ihnen aus dem "Verstoß" auch kein Nachteil erwachsen.

Der BA begrüßt das Entgegenkommen der Hessischen Landesregierung. Es sei positiv, dass die hessischen Aufstellunternehmer durch diese Terminverschiebung ein zusätzliches Zeitfenster erhalten, um sich umfassend auf diese Situation vorzubereiten, heiß es vom Bundesverband.