28.09.2026

Mission Kanalisierung (impossible?) – alte und neue Spannungsfelder der Glücksspielregulierung

Am 12. Deutschen Glücksspielrechtstag in Frankfurt am Main nahmen Juristen sowie Vertreter von Anbietern und Behörden vor Ort und online teil. Thematisch spannte sich der Bogen vom Steuerrecht, über die Kanalisierung bis hin zu Chancen und Herausforderungen durch neue Technologien und Angebote.

Die Rechtsanwälte Mirko Benesch (l.) und Marcus Röll führten durch den Deutschen Glücksspielrechtstag.

Künstliche Intelligenz, europäisches Plattformrecht und die zunehmende Annäherung von Gaming und Glücksspiel stellen die Glücksspielregulierung vor neue Herausforderungen. Beim 12. Deutschen Glücksspielrechtstag in Frankfurt/Main diskutierten Juristen und Behördenvertreter über neue regulatorische Grauzonen, aber auch über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Strafrecht.

„Insgesamt ist der Druck auf die legalen Betreiber größer geworden“, sagte Rechtsanwalt Mirko Benesch, der gemeinsam mit Marcus Röll durch die Veranstaltung führte. Gleichzeitig lasse die Digitalisierung die Grenzen zwischen Glücksspiel-, Medien- und Verbraucherschutzrecht zunehmend verschwimmen.

Medienstaatsvertrag im Fokus

Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, sieht Glücksspiel- und Medienaufsicht dabei vor ähnlichen Herausforderungen. Berührungspunkte entstehen unter anderem beim Marketing von Online-Casinos durch Influencer und Streamer sowie bei der automatisierten Kontrolle digitaler Angebote. Der geplante Digitale Medienstaatsvertrag soll die Medienordnung stärker an eine von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz geprägte Welt anpassen. Die Landesmedienanstalten sollen dabei verstärkt KI-Instrumente einsetzen können, um Verstöße aufzuspüren.

Digital Services Act (DSA) wirft neue Rechtsfragen auf

Zugleich wirft der europäische Digital Services Act (DSA) neue Rechtsfragen auf. Umstritten ist etwa, welchen Spielraum das europäische Plattformrecht noch für nationale Netzsperren lässt. Ukrow verweist auf Verwaltungsgerichte, die 2026 Sperrverfügungen gegen Porno-Plattformen ohne ausreichende Alterskontrollen für rechtswidrig erklärt hatten (Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, mehrere Urteile vom 13. Januar 2026). Ob sich diese Rechtsprechung auch auf Jugendschutzbestimmungen für Online-Glücksspiel übertragen lässt, ist nach Ukrows Darstellung offen.

KI – Chance und Gefahr

Wie ambivalent der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Glücksspiel sein kann, erläuterte der maltesische Jurist Ian Gauci von GTG Legal. KI könne problematisches Spielverhalten erkennen und frühzeitige Interventionen ermöglichen. Dieselbe Technologie könne jedoch auch dazu eingesetzt werden, erkannte Schwächen eines Spielers auszunutzen und ihn gezielt länger im Spiel zu halten. Verbraucherschutz müsse deshalb bereits beim Design entsprechender Systeme berücksichtigt werden.

Computerspiele und Glücksspiel

Neue Abgrenzungsfragen entstehen zudem an der Schnittstelle zwischen Computerspielen und Glücksspiel. Prof. Dr. Stefan Korte von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer verwies auf Lootboxen, Mystery-Boxen und Skin-Gambling. Insbesondere bei virtuellen Gegenständen ist Korte zufolge nicht immer eindeutig, ob die Voraussetzungen des klassischen Glücksspielbegriffs erfüllt sind. Der Jurist plädiert dafür, den Glücksspielbegriff nicht auszuweiten, sondern insbesondere den Jugendschutz zu stärken. Denkbar seien zusätzliche Warn- und Transparenzpflichten, Angaben zu Gewinnwahrscheinlichkeiten und wirksamere Alterskontrollen.

Besteuerung und finanzielle Risiken

Mehr Rechtssicherheit besteht dagegen bei der Besteuerung des Online-Glücksspiels. Der Bundesfinanzhof hatte die Besteuerung virtueller Automatenspiele in einem Urteil vom November 2025 weder als verfassungs- noch als unionsrechtswidrig angesehen. Steuerrechtler Prof. Dr. Jens Schmittmann von der FOM Hochschule für Ökonomie und Management in Essen sieht damit den grundsätzlichen Bestand der Steuer weitgehend geklärt. Offen sei jedoch, ob sie regulatorisch sinnvoll ausgestaltet ist. Aus den Steuereinnahmen allein ließen sich weder Kanalisierungsquote und Schwarzmarktgröße noch mögliche Abwanderungseffekte infolge der Steuerhöhe ableiten.

Erhebliche finanzielle Risiken bestehen zudem bei unerlaubtem Glücksspiel. Strafrechtler Prof. Dr. Jörg Habetha verwies auf die Rechtsprechung zur Vermögensabschöpfung. Danach können grundsätzlich die gesamten Spieleinsätze eingezogen werden, ohne ausgezahlte Gewinne oder nicht verbrauchte Guthaben abzuziehen. In einem vom Oberlandesgericht Bremen entschiedenen Fall führte dies zu einer Einziehung von 440 000 Euro statt lediglich 150 000 Euro.

Wirtschaftsfaktor legales Glücksspielangebot

Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU) bezeichnete das Glücksspielrecht in seiner Keynote als sehr dynamisches Rechtsgebiet, das von zahlreichen anderen Rechtsgebieten beeinflusst werde. Dabei bestehe ein Spannungsverhältnis zwischen einem legalen Glücksspielangebot als Wirtschaftsfaktor und der Aufgabe des Staates, Spieler zu schützen und illegales Glücksspiel zu bekämpfen. 

Die Diskussionen in Frankfurt machten damit deutlich, dass zu den alten regulatorischen Konfliktlinien neue hinzukommen. Neben klassischen Fragen zu Besteuerung und Strafrecht gewinnen KI, Plattformökonomie und neue digitale Spielformen zunehmend an Bedeutung.

Das Praxisforum ist eine Veranstaltung der Fachzeitschrift ZfWG aus dem Deutschen Fachverlag und Benesch & Partner Rechtsanwälte.

Lesen Sie einen ausführlichen Bericht über den Deutschen Glücksspielrechtstag in der AutomatenMarkt-Oktober-Ausgabe.