28.09.2026

Praxiswissen für Betreiber: Steuern, Kontrollen, Risiken und Krisenbewältgung im Mittelpunkt

Die Rechtsanwälte Mirko Benesch (l.) und Marcus Röll von Benesch & Partner Rechtsanwälte führten am 23. September durch das Praxisforum, dass einen Tag vor dem 12. Deutschen Glücksspielrechtstag in Frankfurt/Main stattfand.

Wie groß die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung des Glücksspielrechts weiterhin sind, zeigte das 2. Praxisforum zum 12. Deutschen Glücksspielrechtstag in Frankfurt am Main, bei dem Fachleute aus Recht, Regulierung und Glücksspielwirtschaft aktuelle Entwicklungen und Streitfragen diskutierten. Im Mittelpunkt standen Steuern, Kontrollen, Straf-/OWi-Risiken und Unternehmenskrisen. Die Rechtsanwälte Mirko Benesch und Marcus Röll führten durch die Veranstaltung.

Existenzbedrohung durch Vergnügungssteuern

Zwischen Regulierung und Realität liegen im Glücksspielrecht bisweilen Welten. Das wurde auch beim Vortrag von Rechtsanwalt Florian Riess von Benesch & Partner deutlich. Er veranschaulichte, dass steigende Vergnügungssteuern den wirtschaftlichen Druck auf Spielhallenbetreiber stetig erhöhen. 

In zahlreichen Kommunen bundesweit sind die Steuersätze in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich gestiegen. Riess verwies unter anderem auf Freiburg mit einem Steuersatz von 29 Prozent, Stuttgart erhebt 26 Prozent und Koblenz 25 Prozent. In Wiesbaden werden 7,5 Prozent der Spieleinsätze erhoben. Bundesweit bringt die Vergnügungssteuer den Kommunen jährlich rund 900 Millionen Euro ein.

Riess belegte mit Gerichtsurteilen, dass Kommunen mit dieser Aufwandsteuer nicht nur Einnahmen generieren können, sie dürfen darüber hinaus auch eine Lenkungswirkung verfolgen und damit auch das Ziel verbinden, das Glücksspielangebot einzudämmen.

Unzulässig könne eine Steuer werden, wenn sie eine erdrosselnde Wirkung entfalte. Die Anforderungen dafür seien jedoch hoch. „Entscheidend ist nicht die wirtschaftliche Situation eines einzelnen Unternehmens, sondern die eines durchschnittlichen Betreibers im jeweiligen Satzungsgebiet“, legt Riess dar. Nach Abzug notwendiger Aufwendungen müsse grundsätzlich noch Raum für eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und einen angemessenen Unternehmerlohn bleiben. Doch die Frage, welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden dürfen, kann Riess zufolge Streit auslösen.

Behördliche Kontrollen und Durchsuchungen

Das Praxisforum beschäftigte sich zudem mit Compliance und dem richtigen Verhalten bei behördlichen Kontrollen und Durchsuchungen. Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Gerson Trüg riet Unternehmen zu dokumentierten Mitarbeiterschulungen, klaren Zuständigkeiten und vorbereiteten Abläufen. Er exerzierte mit den Teilnehmern eine Durchsuchung in der Theorie mit all ihren Fallstricken gründlich durch.

Haftungsrisiken

Ein weiterer Schwerpunkt war der Umgang mit wirtschaftlichen Krisen. Insolvenzverwalter und Sanierungsberater Dr. André Berbuer warnte Geschäftsführer davor, Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu ignorieren. Bei einem verspäteten Insolvenzantrag drohten neben strafrechtlichen Konsequenzen erhebliche persönliche Haftungsrisiken.

Das Praxisforum ist eine Veranstaltung der Fachzeitschrift ZfWG aus dem Deutschen Fachverlag und Benesch & Partner Rechtsanwälte.

Wir haben für Sie einen ausführlichen Bericht in unserer Oktober-Ausgabe vorbereitet.