Negative Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Hessischen Spielersperrsystem
Die Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1014/13) gegen das im Hessischen Spielhallengesetz geregelte Spielersperrsystem wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Das berichtet der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) in einem Rundschreiben.
Die Richter sprachen der Beschwerde eine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung ab.
„Es bleibt nunmehr abzuwarten, welche Folgerungen aus diesem Nichtannahmebeschluss zu ziehen sind und wie jetzt weiter verfahren wird“, lässt der HMV verlauten.
Beschwerdeführerin war das Mitgliedsunternehmen Taus & Co Automatengesellschaft mbH. Prozessbevollmächtigter war Professor Dr. Wolff aus Berlin.
Hier ist der Beschluss nachzulesen.