08.07.2021

Nordrhein-Westfalen: Neue Corona-Verordnung ab 9. Juli

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 9. Juli gilt.

Neu ist, dass die drei bestehenden Inzidenzstufen (Inzidenzstufe 1: höchstens 35, Inzidenzstufe 2: zwischen 35 und 50 und Inzidenzstufe 3: über 50) um eine Inzidenzstufe 0 (höchstens 10) ergänzt werden. Diese sieht weitere Erleichterungen für unter anderem Spielhallen- und Gastronomiebetriebe vor.

Das Forum der Automatenunternehmer weist darauf hin, dass Gäste beim Besuch von Spielhallen in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt keinen Negativtest vorweisen müssen. Auch eine Kontakdatenerfassung ist nicht notwendig.

Neue Inzidenzstufe 0

Die ab dem 9. Juli 2021 geltende Verordnung sieht unter anderem folgendes vor: Unterschreitet die 7-Tages-Inzidenz einer kreisfeien Stadt oder eines Kreises an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen den Schwellenwert von 10 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern, tritt ab dem übernächsten Tag die Inzidenzstufe 0 in Kraft. Hier veröffentlicht das MAGS die aktuellen Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte, deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe.

Wichtig: Wird die Inzidenzstufe 0 in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem Landkreis erreicht (und liegt die tägliche Besucherzahl bei maximal 2 000), entfällt die bestehende Zutrittsbeschränkung von einer Person pro 10 Quadratmeter Fläche. Erreicht zusätzlich auch die Landesinzidenz die Stufe 0, gilt in Innenbereichen zudem keine Maskenpflicht mehr. Nichtsdestotrotz kann der Betreiber das Tragen einer Maske fordern.

Erleichterungen auch für die Innengastronomie

Das Forum der Automatenunternehmer weist auch auf die Erleichterungen hin, die sich für die Innengastronomie beim Erreichen der Inzidenzstufe 0 ergeben: Gilt sowohl für die betreffende kreisfreie Stadt oder den Kreis als auch das Land die Inzidenzstufe 0, entfallen die bestehenden Beschränkungen mit Ausnahme eines Mindestabstandes von 1,5 Metern oder einer entsprechenden baulichen Abtrennung zwischen den Tischen. Das Personal im Kundenkontakt kann in der Inzidenzstufe 0 auf das Tragen einer Maske verzichten, wenn es dafür über einen Negativtestnachweis verfügt. Hier ist eine dokumentierter Selbsttest oder Schnelltest gemeint. Im Falle eines Selbsttests ist das Testkit bei der Durchführung des Tests eindeutig mit dem Namen und Datum zu versehen und für 48 Stunden aufzubewahren.

„Aufgrund des niedrigen, aber nach wie vor unabsehbaren Infektionsgeschehens möchten wir darauf hinweisen, dass sich diese Erleichterungen ausschließlich auf die Inzidenzstufe 0 beschränken. In deren Zahlenbereich können bereits kleinere Infektionsausbrüche relevante Schwankungen verursachen“, mahnt das Forum.

Regelmäßig Inzidenzwerte der Standorte und des Landes prüfen

In diesen Fällen gelte: Überschreitet die 7-Tages-Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 10, so treten die Auflagen der höheren Inzidenzstufe 1 wieder in Kraft. Wenn ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg vorliegt, kann das MAGS diese Frist mit gesonderter Begründung auf bis zu drei Tage verkürzen.

Betreiber sollten daher regelmäßig die Inzidenzwerte Ihrer Standorte und die des Landes prüfen.

Den Text der ab dem 9. Juli geltenden Corona-Verordnung in Nordrhein-Westfalen können Sie hier abrufen. Eine Sonderseite des MAGS fasst alle wichtigen Regelungen kompakt zusammen. Diese können Sie hier abrufen.