Online-Gambling: Untersagungsverfügung unverhältnismäßig
Nach dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im März (VGH Baden-Württemberg 6 S 7/19) hat nun auch das Verwaltungsgericht Darmstadt die Ruhestellung eines Verfahrens gegen einen Anbieter von Online-Glücksspiel beschlossen (VG Darmstadt L2218/19.DA). Die Gerichte stützen sich jeweils auf den Beschluss der Bundesländer, Online-Casinos und Online -Poker ab dem 1. Juli 2021 zu erlauben. Vor diesem Hintergrund sei eine Untersagungsverfügung zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig.
Konstruktive Lösung suchen
Durch die Ruhestellung fiel weder eine Entscheidung zugunsten der Behörden, noch zugunsten der Glücksspielanbieter. Das VG Darmstadt wolle vielmehr den Beteiligten Gelegenheit geben, eine einvernehmliche und konstruktive Lösung zur Gestaltung einer Übergangsregulierung zu finden. Das berichtet der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM). Während der Ruhestellung des Verfahrens würden keine Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Aufsichtsbehörde ergriffen.
Der DVTM beklagt, dass den Unternehmen der Online-Glücksspielbranche in der Übergangszeit Rechts- und Planungssicherheit fehlten. Grund sei, dass einige SPD-Bundesländer, die immer gegen eine Öffnung des Glücksspielmonopols waren, jetzt das Verfahren für eine Übergangslösung, unter anderem im Glücksspielkollegium, behindern.
Man brauche deshalb unbedingt eine klare Ansage der Politik an all diejenigen, die den Kompromiss und dem dahinterstehenden politischen Willen ignorierten. Das Vorgehen des VGH Baden-Württemberg und des VG Darmstadts sei ein klarer „Appell an das Glücksspielkollegium den Prozess zur Findung einer Übergangslösung für zukünftig erlaubte Glücksspiele konstruktiv zu begleiten.“
Zukünftige Regelungen jetzt schon umsetzen
Zuletzt hatte sich auch der Hessische Innenminister Beuth gegenüber der „FAZ“ gegen unverhältnismäßige Untersagungsverfügungen ausgesprochen. Denkbar sei stattdessen ein Überleitungsverfahren, so Beuth. Die Anbieter müssten dabei die zukünftigen Regelungen soweit wie möglich vorwegnehmen. Dabei müsse der Spieler- und Jugendschutz im Mittelpunkt stehen.