03.09.2026

Paul Gauselmann – „einer von uns“

HAV-Vorsitzender Gundolf Aubke

Am Freitag, 21. August 2026, ist Paul Gauselmann im Alter von 91 Jahren gestorben – fünf Tage vor seinem 92. Geburtstag. Auch der Hamburger Automatenverband gedenkt dem großen Merkur-Gründer in seinem aktuellen Rundschreiben und möchte „das hinzufügen, was ihn ausgerechnet uns Aufstellern so nahebringt“, so der HAV.

Volles Auto, leerer Terminkalender

Und weiter: „Denn Paul Gauselmann war einer von uns. Er hat 1957 als Aufsteller angefangen – nebenberuflich, mit Musikboxen, neben einer festen Stelle als Techniker. Ganz selbständig machte er sich erst 1964. Wer selbst schon einmal ein Gerät in ein Lokal getragen hat, kennt den Anfang dieser Laufbahn: ein volles Auto, ein leerer Terminkalender und ein Wirt, der noch überlegt. Dass daraus ein Unternehmen mit rund 15 000 Beschäftigten wurde, ist bekannt. 1974 eröffnete er in Delmenhorst seine erste eigene Spielothek, 1977 kam der ‚Merkur B‘, und mit ihm eine lachende Sonne, die man in unserer Branche niemandem mehr erklären muss.

Beide Rollen selbst ausgefüllt

28 Jahre lang stand er an der Spitze des VDAI. Dass die Interessen von Herstellern und Aufstellern nicht in jedem Punkt deckungsgleich sind, wusste er dabei besser als die meisten – er hatte beide Rollen selbst ausgefüllt. Für sein Wirken für die Aufstellunternehmen erhielt er 2018 die Goldene Ehrennadel des Bundesverbandes; 2003 war ihm das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen worden, 2004 die Ehrenbürgerwürde von Espelkamp und Lübbecke.

Zufälle – die man ergreifen könne oder eben nicht

Viele von Ihnen sind ihm begegnet – auf Messen, auf Verbandstagen, am Stand. Von ‚Glück‘, hat er einmal gesagt, halte er nicht viel! Er schätze vielmehr ‚Zufälle – die man ergreifen könne oder eben nicht…‘. Für jemanden, der sein Berufsleben mit Spielgeräten verbracht hat, ist das ein bemerkenswerter Satz. Er beschreibt ihn ziemlich genau.

Unser Mitgefühl gilt seiner Frau Karin, seinen Söhnen und der ganzen Familie.

Wir werden ihm ein dankbares Andenken bewahren“, so das Rundschreiben im Originaltext.