„Public-Viewing-Verordnung" zur Fußball-WM – Ausnahmen möglich
Auch bei der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und den USA sollen Fans in Deutschland die Spiele bei Übertragungen im Freien gemeinsam verfolgen können.
Das Bundeskabinett beschloss dazu am 25. März eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung. Sie sieht Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln vor, damit Städte und Gemeinden auch angesichts der Zeitverschiebung flexibler über Public-Viewing-Veranstaltungen entscheiden können.
Bundesregierung lockert Lärmschutz-Regeln
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die Fußball-WM 2026 werden die meisten deutschen Fans vor dem Bildschirm verfolgen und mit Zeitverschiebung mitfiebern. Damit das gemeinsam beim Public Viewing geht, lockert die Bundesregierung die sonst gültigen Lärmschutz-Regeln. Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballgucken auch nach 22 Uhr zugelassen werden kann.“
Ziel sei ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz. „Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, dass Public Viewing Veranstaltungen trotz Zeitverschiebung genehmigt werden können – hoffentlich sogar bei einem Finale am 19. Juli mit deutscher Beteiligung", sagt Schneider.
Zuständige Behörden der Kommunen müssen im Einzelfall abwägen
Die zuständigen Behörden der Kommunen haben mit der Verordnung mehr Flexibilität, müssen aber im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Viele Fußballspiele auf dem amerikanischen Kontinent werden zu hiesiger Nachtzeit stattfinden, daher wurde in der Verordnung die Bedeutung des Schutzes der Nachtruhe hervorgehoben.
Zeitverschiebung – späte Anstoßzeiten
Während der Turnierdauer von 39 Tagen wird es 104 Spiele geben und fünf spielfreie Tage. Als Nachtzeit gilt in Deutschland der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit. Die vier häufigsten Anstoßzeiten sind 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele).
Die insgesamt drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen um 19 Uhr und zwei Spiele um 22 Uhr. Das Finale, Halbfinale und Spiel um Platz 3 beginnen um 21 beziehungsweise 23 Uhr.
Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder: Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist die zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Vergleichbare Verordnungen gab es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006.