10.08.2015

Rechtschutzversicherung darf Leistungen bei Glücksspiel ausschließen

„Eine Rechtschutzversicherung darf den Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Glücksspielen, Spekulations- und Kapitalanlagegeschäften grundsätzlich ausschließen“, berichtet die Aachener Zeitung unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az.: I-6 U 78/14).

Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil die Rechtmäßigkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtschutzversicherung. Nach dieser Klausel bestehe kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang „mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin-, Options- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Gewinnversprechen sowie Kapitalanlagegeschäften aller Art.”

Hier handele es sich um besonders kostenträchtige und häufige Streitfälle. Dem Gericht zufolge seien solche Ausschlussklauseln daher wirksam, da sie den Versicherten weder unangemessen benachteiligen noch für ihn überraschend seien.