Referentenentwurf: Spielbanken sollen künftig Umsatzsteuer zahlen
Knapp zwei Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Umsatzbesteuerung von Erlösen aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt. Das teilten die AMA-Verbände am Freitagmittag mit.
Nach diesem Entwurf sollen die bislang steuerfreien Umsätze der Spielbanken künftig der Umsatzsteuer unterliegen – und die Erlöse aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ebenfalls.
Das Ministerium reagiert damit auf die Feststellung des EuGH, nach der es mit Europarecht unvereinbar sei, wenn Spiele mit Geldeinsatz und Geldgewinn abhängig vom Aufstellungsort und vom Betreiber unterschiedlich behandelt würden. Die Mehrbelastung der Spielbanken könne durch Abwälzung der Umsatzsteuer auf den Verbraucher oder durch Senkung der Länderabgaben ausgeglichen werden, heißt es in dem Entwurf.
Bei den AMA-Verbänden stößt der Entwurf auf ein positives Echo. Sollte er in der vorliegenden Form umgesetzt werden, könnte die Branche auch in der Zukunft dem Gewerberecht zugeordnet bleiben.
„Positiv zu bewerten ist außerdem, dass durch den Lösungsansatz illegale Spiele außerhalb der öffentlichen Spielbanken, die infolge des EuGH-Urteils in der Rechtssache Fischer (C-283/95) bisher umsatzsteuerfrei waren, künftig steuerlich erfassbar werden“, sieht VDAI-Geschäftsführer Dr. Jürgen Bornecke einen weiteren positiven Aspekt.