Saarländische Unternehmer mit Feststellungsklage
Die saarländischen Spielhallenbetreiber fühlen sich gegenüber staatlichen Spielbanken deutlich benachteiligt und wollen das Landesspielhallengesetz kippen. „Eine Feststellungsklage wird in den nächsten Tagen beim Verwaltungsgericht Saarlouis eingereicht“, so der Vorsitzende des Automaten-Verbands Saar (AVS), Christian Antz, gegenüber der Saarbrücker Zeitung.
Auch werde man per Verfassungsklage die Gesamtgültigkeit des Gesetzes prüfen, das seit Juli 2012 in Kraft ist. „Rund 90 Betriebe gehören dem AVS an. Nach Verbandsangaben sind landesweit zwischen 1 000 und 1 200 Beschäftigte direkt an der gewerblichen Automaten-Aufstellung in Gaststätten und Spielhallen beteiligt“, heißt es dem Zeitungsartikel vom Sonnabend.
Christian Antz wird mit den Worten zitiert: „Seit Inkrafttreten mussten wir über 20 Prozent der Arbeitsplätze in der Branche abbauen und kämpfen mit massiven Umsatzeinbußen von teilweise bis zu 50 Prozent, durchschnittlich über 25 Prozent. Dass das passiert, muss den politischen Entscheidungsträgern in unserem Land klar gewesen sein.“
Weiter: „Dass die Betreiber nun auch Konzepte erarbeiten müssen, um Spielsucht in Spiel- und Gaststätten vorzubeugen, begrüßt Antz hingegen. Man setze diese Auflage bereits um, etwa durch gezielte Personalschulungen der Caritas.“
Von einer Spielhallenflut im Saarland könne keine Rede sein, betont der AVS-Vorsitzende. Es werde „wiederholt ein falsches Bild unserer gewerblichen Münzspielbranche gezeichnet, die ausbildet und Arbeitsplätze in mittelständischen Familienunternehmen garantiert“.