Saarland: Getränke in Spielhallen zulässig
Wie der Automaten-Verband-Saar (AVS) in einem Rundschreiben mitteilt, dürfen nichtalkoholische Getränke in saarländischen Spielhallen wieder unentgeltlich verabreicht werden (siehe Paragraf 4 Absatz 3 Nr. 4 Saarländisches Spielhallengesetz (SspielhG)). Die spezifischen Hygieneanforderungen an einen Gastronomiebetrieb gelten in Spielhallen nicht (siehe Paragraf 7 Absatz 1 VO-CP).
Weiterhin muss der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Des Weiteren hat nun eine Person pro 15 Quadratmeter zugänglicher Gesamtfläche Zutritt, statt wie bisher 20 Quadratmeter Fläche.
Hygieneanforderungen und Mindestabstand einhalten
Das Corona-Team der saarländischen Landesregierung hat diese Anforderungen in einem Schreiben verdeutlicht. Der Verband bitte seine Mitglieder, die Hygieneanforderungen und das Abstandsgebot einzuhalten.
„Die Ortspolizeibehörden und Ordnungsämter kontrollieren sehr streng, ob die Anforderungen eingehalten werden", betont der Verbandsvorsitzende Christian Antz.