Saarland: Spielhallen dürfen ab 4. Mai wieder öffnen
Der saarländische Ministerrat hat am 2. Mai 2020 eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland veröffentlicht. Diese tritt am Montag, den 4. Mai 2020, in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 17. Mai.
Viele Dienstleistungsunternehmen dürfen demzufolge ab dem 4. Mai wieder öffnen. Darunter fallen unter gewissen Auflagen auch Spielhallen. Die neue Vorgabe für Geschäfte lautet künftig, dass sich auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde aufhalten kann. Dies ist durch Zugangskontrollen sicherzustellen. Die Abgabe von Speisen und Getränken ist verboten.
Spielhallen dürfen unter Auflagen öffnen – Gastronomie nicht
Die „Saarbrücker Zeitung“ fasst weitere Änderungen zusammen. Beispielsweise ist der Betrieb von Gaststätten untersagt. Eine Ausnahme bildet die erlaubte Abgabe und Lieferung von Speisen. Autohöfe und Gastro-Betriebe an Rastanlagen von Bundeasautobahnen dürfen hingegen geöffnet sein.
Um eine Angleichung an andere Bundesländer zu erreichen, hat das Saarland die Abstandsregelung von zwei Metern auf 1,5 Meter verringert. Die „Maskenpflicht“ bleibt bestehen
Weiterhin im Saarland nicht erlaubt sind: Betrieb von Hotelgewerbe, sexuelle Dienstleistungen, Reisebusreisen sowie der Betrieb von Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren, Thermen, Kinos, Clubs und Diskotheken, Shishabars, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Messen, Spezialmärkten, Swingerclubs, Vereinsräumen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Freizeitparks, sonstigen Vergnügungsstätten sowie Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen.
Am 6. Mai wird erwartet, dass die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über Konzepte zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungsangeboten sowie zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs berichten.
„In der darauffolgenden Konferenz soll dann über die schrittweise Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weiteren Kultureinrichtungen beraten werden. Es ist zu erwarten, dass in diesem Zusammenhang auch die Wiedereröffnung von Spielhallen thematisiert wird, da andernfalls erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitsgebotes bestehen“, teilt Rechtsanwalt Tim Hilbert in einem Schreiben des Fachverbandes Spielhallen mit.