06.05.2015

Schleswig-Holstein: Probleme mit Sozialkonzepten

Völlig unerwartet haben einige schleswig-holsteinische Automatenkaufleute Probleme mit ihrem Sozialkonzept bekommen. Das wurde bei der Jahreshauptversammlung des Automaten-Verbandes Schleswig-Holstein deutlich. Grund ist eine von Innenministerium in Kiel herausgegebene, neue Handlungsleitlinie für die Ordnungsämter.

Nach dieser Leitlinie müssen für die Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes weitere Kriterien im Sozialkonzept aufgenommen werden, wie beispielsweise eine Beschreibung der Eingangssituation der Spielhalle, die Zusicherung, dass alle Spielplätze von einem zentralen Aufsichtsplatz eingesehen werden können oder regelmäßige Rundgänge durch die Räume stattfinden und die Bereitschaft der Spielersperre durch das Unternehmen.

Einigen Betreibern wurde ihr Sozialkonzept bereits abgelehnt – kostenpflichtig. Die Bearbeitung durch die Behörden kostet in Schleswig-Holstein 250 Euro, ob das Konzept nun genehmigt wird oder nicht.

"Das von uns erarbeitete Sozialkonzept war vom Land genehmigt worden", sagte die AWI-Sozialkonzeptbeauftragte Grit Giebelhausen bei der Versammlung in Neumünster. "Wenn jetzt eingereichte Konzepte aufgrund neuer Kriterien kostenpflichtig abgelehnt werden, ist das nicht akzeptabel. Die neuen Kriterien waren den Unternehmern ja nicht einmal bekannt."