SPD/CDU: Das Sportwettenmonopol muss bleiben

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Monopol im Sportwettmarkt erklären die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Freitag, und der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Klaus Riegert:
„Das Bundesverfassungsgericht hält mit seiner heutigen Entscheidung das staatlicheWettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig, weil eine effektive Bekämpfung der Spielsucht als Voraussetzung des Monopols nicht gewährleistet sei.
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Anhörung zum Thema 'Sportwetten und Spielsucht' am 25. Januar 2006 deutlich gemacht, dass die Eindämmung der Spielsucht vordringliches Ziel verantwortungsvoller Wahrnehmung eines staatlichen Monopols auf Sportwetten sein muss. Der Sportausschuss hat aber auch deutlich gemacht, das er das staatliche Wettmonopol zur Sicherung der Vielfalt des Sports für unerlässlich hält und es erhalten bleiben muss.
Alle Beteiligten sollten umgehend die Hinweise des Bundesverfassungsgerichtes zur Erhaltung des Monopols durch rechtliche Klarstellung umsetzen. Vor allem die deutliche Kritik der Verfassungsrichter an der mangelnden aktiven Suchtprävention wird unterstützt und muss bei gesetzlichen Regelungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Die staatlichen Wettanbieter, die Spitzenverbände des deutschen Sports und die Politik sind gefordert, Handlungsempfehlungen für die zukünftige Gestaltung des Wettspielmonopols zu erarbeiten. Sie sollten die durch das Verfassungsgericht gesetzte Frist bis Ende 2007 nutzen, um die Verfassungskonformität des staatlichen Wettmonopols sicherzustellen. Die staatlichen Wettanbieter, die Spitzenverbände des deutschen Sports und die Politik sind gefordert, Handlungsempfehlungen für die zukünftige Gestaltung des Wettspielmonopols zu erarbeiten. Sie sollten die durch das Verfassungsgericht gesetzte Frist bis Ende 2007 nutzen, um die Verfassungskonformität des staatlichen Wettmonopols sicherzustellen. '