Spielbank Hamburg: Verfassungsbeschwerde der Gauselmann Gruppe
Im Streit um die Vergabe der Betriebslizenz für die Hamburger Spielbank legt die Gauselmann Gruppe Verfassungsbeschwerde ein. Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate, der das Unternehmen in dieser Angelegenheit vertritt, erklärte, einem Bericht von casinoonline zufolge, seine Mandantin sei überzeugt, im Vergabeverfahren benachteiligt worden zu sein.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hatte die Gauselmann Gruppe vom Verfahren um die Neuvergabe der Konzession ausgeschlossen. Begründung: Die Firmenverflechtungen des Konzerns, die bei der Bewerbung hätten offengelegt werden müssen, seien zu undurchsichtig. Im vergangenen Dezember hatte das Hanseatische Oberlandesgericht den Ausschluss der Gauselmann-Gruppe von der Bewerbung um die Konzession für die Spielbank Hamburg für rechtens erklärt.
Nun will Anwalt Strate im Namen der Gauselmann-Gruppe mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung der Hamburger Richter vorgehen. Es dränge sich der Eindruck auf, die Prüfung der Bewerbung sei voreingenommen gewesen und habe zum Ziel gehabt, die Konzession der in Hamburg bestens vernetzten Jahr-Gruppe zu verlängern, hieß es zur Begründung.
Die Spielbank Hamburg Jahr+Achterfeld GmbH & Co. KG führt die Hamburger Spielbank seit 1977. Mit dem 31. Dezember 2019 war die bis dato gültige Konzession ausgelaufen. Aufgrund der aktuellen juristischen Streitigkeiten wurde die neue Lizenz zunächst nur interimsmäßig für ein weiteres Jahr und nicht wie geplant bis 2034 an den Jahr-Konzern vergeben.
Wie das zuständige Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet, scheint derzeit völlig offen.