16.03.2020

Spielhallen in Nordrhein-Westfalen müssen schließen

Der Deutsche Automaten-Verband (DAV) hat seinen Mitgliedern mitgeteilt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen per Erlass die landesweite Einstellung der Spielhallenbetriebe bis zum 19. April verfügt hat.

Schon zuvor hatten mehrere Städte den Betrieb von Spielhallen per Allgemeinverfügung untersagt.

Der DAV macht deutlich: „Für Sie bedeutet dies, dass Sie Ihre Spielhallen sofort – soweit noch nicht geschehen – schließen müssen.“

Der vorgenannte Erlass gelte nicht für Gaststätten, es sei denn es handele sich um Bars, Klubs oder Diskotheken. Der Verband empfiehlt die kommunalen Einzelfallregelungen zu beachten.

Der DAV-Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass es „der Zustellung einer Schließungsverfügung nicht bedarf“.

„Der Erlass des Ministeriums hat Gültigkeit mit seiner Veröffentlichung, die gestern (15. März, Anm. d. Red.) erfolgt ist. Die dortigen Vorgaben sind daher zwingend zu beachten“, gibt der DAV bekannt.

Eine Kopie des Erlasses finden Sie unter der Nachricht.