11.04.2013

Spielstätten durch Testkäufe kontrolliert

Der BA gibt bekannt, dass Aufsichtsbehörden jugendliche Testkäufer in Spielstätten schicken.

„In den vergangenen Wochen wurden vermehrt sogenannte ‚Testspiele’ in Spielhallen zur Überprüfung der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften durchgeführt“, lässt der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) verlauten. Insbesondere der niederbayerische Raum soll betroffen gewesen sein.

Laut Verband liefen die Kontrollen folgendermaßen ab: „Zunächst betritt ein Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde die Spielstätte. Kurz darauf kommt ein Jugendlicher in die Spielstätte und versucht ein Geldspielgerät in Betrieb zu nehmen. Schreitet der Servicemitarbeiter nicht ein, wird ein Bußgeldverfahren gegen den Spielstättenbetreiber eingeleitet.“

Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht solche Kontrollen. Dort heißt es unter Paragraf 4 Absatz 3, Satz 4: „Testkäufe oder Testspiele mit minderjährigen Personen dürfen durch die Glücksspielaufsichtsbehörden in Erfüllung ihrer Aufsichtsaufgaben durchgeführt werden.“

Der BA informiert seine Mitglieder, dass weitere, bundesweite Kontrollen in Spiel- und Gaststätten zu erwarten seien, „da die Aufsichtsbehörden in aller Regel Erfahrungen austauschen“.

Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und Klarstellung der Rechtslage stellt der BA das Muster einer Dienstanweisung zur Verfügung, das Unternehmer durch ihre Mitarbeiter gegenzeichnen lassen können. Der Verband empfiehlt, „diesen Vorgang regelmäßig, mindestens alle sechs Monate zu wiederholen.“