05.11.2004

Sportwetten: Hessischer Verwaltungsgerichtshof korrigiert sein Urteil

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt doch das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch einen gewerblichen Betreiber für rechtmäßig erklärt.

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Beschluss vom 27. Oktober 2004, Az.: 11 TG 2096/04) haben damit die Verwaltungsrichter ihre anders lautende Rechtsprechung vom 19. Februar 2004 (Az.: 11 TG 3060/03) korrigiert.

Der ausschlaggebende Grund hierfür war der Umstand, dass das die Sportwetten veranstaltende Unternehmen in dem konkreten Fall seinen Firmensitz auf der britischen Insel Man hat.

Und bei genauerer Durchsicht der Bestimmungen des EG-Vertrages ist dem Gericht jetzt aufgefallen, dass „ausnahmsweise“ die Vorschriften über die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit für die Kanalinseln und die Insel Man keine Gültigkeit haben.

Unter diesem Gesichtspunkt ist in dem betrachteten Fall die Vermittlung der Sportwetten im Land Hessen nach deutschem Recht strafbar.