15.07.2005

Sportwetten: Mündliche Verhandlung im November

Der zuständige Senat des Bundesverfassungsgerichts hat jetzt beschlossen, im Verfahren über die Veranstaltung von Sportwetten durch Private (Aktenzeichen: 1BvR 1054/01) am 8. November 2005 um 10 Uhr eine mündliche Verhandlung durchzuführen.

„Damit ist, entgegen anders lautenden Annahmen, mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch im Sommer beziehungsweise Herbst diesen Jahres nicht mehr zu rechnen“, erklären die AMA-Verbände und weisen darauf hin, dass mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht öffentlich seien.