06.07.2007

Sportwetten: Rechtsprechung weiter uneinheitlich

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat einem Eilantrag eines privaten Wettvermittlers, der an die in Österreich konzessionierte Firma Kicktip Sportwetten vermittelt, stattgegeben (6 L 396/07.MZ). Das berichtet der Online-Dienst ISA-Casinos.

Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz der zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz fort. Das OVG hatte am 4. Juni 2007 (6 B 10/421/07.OVG) trotz der Placanica-Entscheidung und der Stellungnahmen der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren sowie im Notifizierungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag gegen die private Sportwettvermittlung entschieden.

Das VG Mainz äußert zunächst Zweifel, ob ein Monopol zugunsten der privaten Veranstalterin Lotto Rheinland-Pfalz GmbH überhaupt verfassungsrechtlich zulässig sein könne. Die für Bayern getroffene Übergangsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März vergangenen Jahres, die sich auf ein staatliches Monopol beziehe, sei nicht auf Rheinland-Pfalz übertragbar.

Nach Auffassung des Gerichts spreche vieles dafür, daß die rheinland-pfälzische Rechtslage gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU verstoße und die entgegenstehenden nationalen Vorschriften von Behörden und Gerichten nicht angewendet werden dürften.

Aufgrund dieser schweren verfassungs- und europarechtlichen Bedenken müsse die Interessenabwägung zu Lasten der Ordnungsbehörden ausgehen. Der Eingriff in die Rechte des privaten Sportwettvermittlers könne, sollte er sich im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen oder die Gesetzeslage Ende 2007 zugunsten privater Anbieter geändert werden, kaum noch rückgängig gemacht werden.