Verbändeübergreifende Initiative: Gastro-Aufsteller müssen aktiv werden
Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag, der seit 1. Juli 2012 in Kraft ist und die Landesausführungsgesetze zum Staatsvertrag fordern zum Teil auch für gastronomische Betriebe, sofern dort Geldspielgeräte vorgehalten werden, betriebliche Sozialkonzepte zur Prävention pathologischen Spielverhaltens.
Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) und das Forum für Automatenunternehmer in Europa (Forum) weisen daraufhin, dass der Aufstellunternehmer als Erlaubnisinhaber für die Aufstellung von Geldspielgeräten gemäß Paragraf 33 c Gewerbeordnung in den Gaststätten verantwortlich und im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages „Veranstalter des öffentlichen Glücksspiels“ ist.
Die Gastwirte würden laut den Verbänden nicht über die geforderten gerätespezifische Sachkenntnisse und Informationen verfügen, daher sind die Automatenunternehmer verantwortlich, für die Gaststätten, in denen sie Geldspielgeräte aufstellen, ein Sozialkonzept zu entwickeln und den Gastwirt und dessen Personal entsprechend zu schulen, beziehungsweise schulen zu lassen.
Muster-Konzept für den Gastronomiebereich
Die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft erarbeiten zurzeit unter der Koordination der Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (AWI) und in Kooperation mit namhaften Wissenschaftlern ein „umfassendes betriebliches Sozialkonzept mit konkreten betrieblichen Handlungsanweisungen und Informationsblättern“. Speziell für den Gastronomiebereich werde ein Muster-Konzept erarbeitet, das besonders die dort geforderten Belange berücksichtige.
Die Verbände gehen davon aus, dass „das ‚betriebliche Sozialkonzept’ und das ‚Gastronomie-Sozialkonzept’ bis November 2012 vorgelegt werden“. BA und Forum teilen mit, dass die Konzepte allen Verbandsmitgliedern gegen eine Schutzgebühr von 49 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten, zur Verfügung gestellt werden.
Informationspaket voraussichtlich ab November 2012 erhältlich
Sowohl BA als auch Forum empfehlen, dass Automatenunternehmer zwischenzeitlich Gastwirte mit Informationen versorgen. Die verbändeübergreifende „Initiativgruppe Gastronomie“ hat zu diesem Zweck das Informationspaket „Spielregeln für Geldgewinn-Spielgeräte in der Gastronomie“ erarbeitet.
Dieses Informationspaket und beispielsweise der Info-Flyer „Nur zum Spaß? – Wenn’s aufhört, Spaß zu machen“ können bei der AWI angefordert werden.
Der genannte Info-Flyer und weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der AWI (www.awi-info.de) zum Herunterladen bereit.