Verbesserung der Überbrückungshilfe III und neuer Eigenkapitalzuschuss
Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben zur Kompensation der Corona-bedingten wirtschaftlichen Schäden die Überbrückungshilfe III verbessert sowie einen Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Krise betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht. Das berichten übereinstimmend der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) und das Forum der Automatenunternehmer.
Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt wird. Dieser beträgt demnach bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 Überbrückungshilfe III erstattet bekommt.
Verbesserung der Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III selbst wurde unter anderem um folgende Punkte erweitert: Die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs zu wählen. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.