Verfahren für Vergabe von Sportwetten-Konzessionen eröffnet
Das hessische Innenministerium hat am 8. August eine europaweite Ausschreibung für die bis zu zwanzig Konzessionen für Sportwettenanbieter veröffentlicht. Das Bundesland Hessen ist mit der Durchführung des Konzessionsverfahrens zur Erteilung von Konzessionen im Bereich der Sportwetten beauftragt.
Hessen nimmt Bewerbungen um jeweils eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten nach Paragraph 21 Glücksspielstaatsvertrag im Bundesgebiet entgegen. Ausgenommen sind zurzeit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Die maximal zwanzig zu erteilenden Konzessionen sind bis zum 30. Juni 2019 befristet. Das Vergabeverfahren ist zweistufig geregelt. Erst wenn vom Ministerium vorgegebene Voraussetzungen erfüllt sind, haben Anbieter die Chance, in der zweiten Phase der Bewerbung weitere Unterlagen und Konzepte einzureichen. Die Bewerbungsfrist endet am 4. September 2012 um 12 Uhr.
Für Fragen zum Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwettenerlaubnissen nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist das Land Hessen zuständig. Unter http://www.hmdis.hessen.de navigieren Sie zum Menüpunkt „Bürger & Staat“. Einer der nun aufgerufenen Rubriken heißt „Glücksspiele“, wo Sie weiterführende Informationen finden.
Unter der Internetadresse http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:253153-2012:TEXT:DE:HTML&tabId=1 gelangen Sie direkt zur Bekanntmachung.
Auf der Facebook-Seite vom SportwettenMarkt finden Sie Kommentierungen von Fachanwälten zum Vergabeverfahren.