08.03.2012

Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Spielhallengesetz

Der Verfassungsgerichtshof in Berlin

Ein mittelständisches Familienunternehmen, das in Berlin zwei konzessionierte Spielstätten mit je zwölf Geldspielgeräten betreibt, hat Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Spielhallengesetz eingelegt, weil es sich in seiner Existenz bedroht sieht.

Das Musterverfahren vor dem Berliner Landesverfassungsgericht wird durch die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs in Zusammenarbeit mit dem Berliner Rechtsanwalt Hendrik Meyer geführt (Az: VerfGH 40/12). Die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft unterstützen das Verfahren gemeinsam mit dem Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.

„Ziel der Verfassungsbeschwerde ist es, wesentliche Teile des am 2. Juni 2011 in Kraft getretenen Spielhallengesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklären zu lassen“, teilen die Verbände mit. „Das Gesetz greift nach rechtlicher Einschätzung in unzulässiger Weise in die grundrechtlich geschützte Berufs- und Eigentumsfreiheit der Spielhallenunternehmer ein und macht in seiner Gesamtheit einen wirtschaftlichen Spielhallenbetrieb unmöglich.“

Durch das Gesetz wurden unter anderem sogenannte Mehrfachkonzessionen verboten sowie Mindestabstände zwischen Spielhallen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen normiert. Darüber hinaus sind die Reduzierung der Höchstzahl an Geräten in Spielhallen von zwölf auf acht und eine Verlängerung der Sperrzeit um 700 Prozent auf acht Stunden festgeschrieben.

Die Chancen für einen Erfolg der Verfassungsbeschwerde, der erhebliche Folgewirkungen in anderen Bundesländern hätte, werden nach Einschätzung der Spitzenverbände als gut bewertet, da bei mehreren Regelungen bereits die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin fraglich ist. Viel spreche zudem dafür, dass es sich bei dem geplanten Vorgehen mit einer nur fünfjährigen Übergangsfrist bis zum Erlöschen der Erlaubnis um eine Enteignung handelt, die nur gegen Entschädigung zulässig wäre.