10.06.2004

Vergnügungssteuersatzungen für nichtig erklärt

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat gestern, am Mittwoch, dem 9. Juni 2004, in mehreren mündlichen Verhandlungen die Vergnügungssteuersatzungen der Städte Flensburg und Rendsburg für nichtig erachtet.

Schon Anfang diesen Jahres war die Satzung der Landeshauptstadt Kiel vom zuständigen Oberverwaltungsgericht gekippt worden (der AutomatenMarkt berichtete).

Die beiden jüngsten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine schriftliche Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet. Es ist davon auszugehen, dass – wie auch im Fall Kiel – das Oberverwaltungsgericht angerufen wird.