20.01.2021

Verschärfte Corona-Auflagen in ganz Deutschland

Auf einer Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder am 19. Januar wurden weitere Verschärfungen der Lockdown-Beschränkungen beschlossen. 

Der Bundesverband Automatenunternehmer hat die Kernaussagen aus dem Beschlusspapier herausgearbeitet. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

– Die bisherige Lockdown-Beschlüsse werden bis mindestens 14. Februar 2021 verlängert. Vor Ablauf der Frist werden Bund und Länder erneut zusammen kommen und das weitere Vorgehen besprechen. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien soll beauftragt werden, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu entwerfen.

– Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur mit Angehörigen aus dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.

– Die bestehende Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften müssen nun verbindlich medizinische Masken (sogenannte OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2) getragen werden.

– Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen ihren Angestellten weitestgehend die Möglichkeit einräumen, Home-Office in Anspruch zu nehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu eine Verordnung erlassen und kündigt Kontrollen durch die Behörden an.

– Dort wo Präsenzarbeit weiter nötig ist, sind Betriebe verpflichtet, medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Bei Arbeiten auf engem Raum muss die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind Masken der Norm FFP2/KN95 und Schnelltests einzusetzen.

– Schulen und Kindertagesstätten sollen vorerst grundsätzlich geschlossen bleiben. Eine Notfallbetreuung wird eingerichtet.

– Gottesdienste sind nur mit der Einhaltung entsprechender Hygienevorgaben erlaubt (Mindestabstand von 1,5 Metern, Tragen medizinischer Masken, Verbot von Gemeindegesang). Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen zwei Tage vorher beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden.

– Umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen, sind nun auch unterhalb einer Inzidenz von 200 möglich, wenn nicht absehbar ist, dass bis zum 14. Februar 2021 eine Inzidenz von unter 50 erreicht werden kann.

– Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird insbesondere für den Einzelhandel verbessert. Handelsrechtliche Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware werden nunmehr bei den Fixkosten berücksichtigt. Insgesamt sollen die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeiträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden.

BA-Geschäftsführerin Simone Storch in ihrem Rundschreiben: "Die Anpassungen der jeweiligen Covid-Verordnungen in den Ländern werden in den nächsten Tagen erfolgen. Wir werden Sie selbstverständlich auch weiterhin zu allen Neuerungen informieren."

Und hier der Link zu dem kompletten Beschlussdokument