Videoüberwachung von Spielhallen in Nordrhein-Westfalen überprüft
Die Vorschriften zur „Überfallprävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sehen den Einsatz von Kameras in gewissen Bereichen einer Spielhalle vor. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, hat 38 Spielhallen überprüft – und ist dabei auf Verbesserungsbedarf gestoßen.
Gayk zufolge war der von Kameras erfasste Bereich nicht selten zu weit gewählt oder es fehlte an einer ausreichenden Hinweisbeschilderung.
Ob eine Videoüberwachung zulässig ist und wie weit sie gehen darf, ergibt sich laut Gayk nicht aus Unfallverhütungsvorschriften, sondern aus dem Datenschutzrecht. Hinsichtlich der Außenbereiche der Spielhallen, gelten besonders strenge Regeln. Denn von einer Videoüberwachung im Außenbereich sind nicht nur Kunden betroffen, sondern auch Passanten, die keinerlei Bezug zum Spielhallenbetrieb haben.
Größe des Aufnahmebereiches beachten
Die Prüfung der LDI NRW ergab, dass teils zu großflächig gefilmt wurde. Zudem fehlte es an Hinweisschildern auf die Überwachung. Dabei sei die Aufnahme des Eingangsbereichs als Zutrittskontrolle in der Regel datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Gleichwohl reiche es hierfür aus, wenn lediglich der Eingang sowie ein kleiner Bereich davor gefilmt wird (maximal ein Meter). Die Aufnahme weiter Teile der öffentlichen Straße sowie des Bürgersteigs sei nicht erforderlich und damit unzulässig, so Gayk.
Korrekte Hinweisschilder
Die Landesdatenschutzbeauftragte weist zudem darauf hin, dass ein Piktogramm mit einem Kamerasymbol nicht ausreiche. Vielmehr sind Gayk zufolge die in Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung genannten Informationen wie etwa die verantwortliche Stelle, die Rechtsgrundlage, die Zwecke und die Speicherdauer der Datenverarbeitung den Betroffenen vor Betreten des Erfassungsbereiches der Kamera mitzuteilen.
Weitere Informationen und Muster für eine Hinweisbeschilderung und eines Informationsblattes sind abrufbar unter www.ldi.nrw.de/vu-privat.