23.06.2021

Von Ausführungsgesetz noch weit entfernt

Prof. Dr. Florian Heinze

Der Automatenverband Niedersachsen (AVN) und der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) blickten am Mittwoch im Rahmen einer gemeinsamen Online-Mitgliederversammlung auf die noch offenen Fragen hinsichtlich des in wenigen Tagen in Kraft tretenden GlüStV 2021 sowie auf die zu erwartenden Auswirkungen.

Professor Dr. Florian Heinze, Justiziar beider Verbände, tat dies gründlich und detailreich. Ein Thema: der inzwischen zu einiger Berühmtheit gelangte Paragraf 29, Absatz 4 GlüStV, der den Ländern die Möglichkeit einräumt, Spielhallen mit bis zu drei Konzessionen den Weiterbetrieb zu gestatten, sofern bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt sind.

Zeit gewinnen

Niedersachsen will augenscheinlich nur zwei. Die Härtefallerlaubnisse für die zweite Konzession einer Doppelspielhalle hat das Land kürzlich bis zum 31. Januar 2021 verlängert, um Zeit zu gewinnen. Von einem Ausführungsgesetz ist man in Hannover – ebenso wie in Bremen – nämlich noch weit entfernt.

Die Rot-Schwarze Landesregierung wollte auch die Härtefallerlaubnisse für Einzelspielhallen in Abstandskonflikt bis Jahresende ausweiten, aber der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landes hat diese Verlängerung in letzter Minute kassiert. Sie sei im GlüStV nicht vorgesehen und verfassungswidrig.

Betroffenen Betreibern von Einzelspielhallen riet Prof. Heinze einen sofortigen Eilantrag gegen die Zwangsschließung am 30. Juni beim Verwaltungsgericht (VG) zu stellen. Vorraussetzung sei, dass man nach einem verlorenen Auswahlverfahren die nötigen Klagen eingereicht habe. Argumente für einen zusätzlichen Eilantrag jetzt seien vor allem eine Ungleichbehandlung (Art 3 GG) sowie ein möglicherweise fehlerhaftes Auswahlverfahren.

Kriterium Schule überbewertet

Nach Ansicht des VG Osnabrück sei nämlich der Abstand zu Schulen, der in vielen Verfahren eine ausschlaggebende Rolle gespielt habe, ein sach- und rechtswidriges Kriterium. Das VG mochte nicht erkennen, welchen suchtpräventiven Unterschied wenige Meter oder gar Zentimeter Abstand mehr ausmachen. Im Übrigen spielten Schulen bei der Neuansiedlung einer Spielhalle überhaupt keine Rolle.

Einen ausführlichen Bericht zur gemeinsamen virtuellen Mitgliederversammlung von AVN und NAV lesen Sie in unserer Juli-Ausgabe.