02.07.2012

Weitere Einschnitte für hessische Spielstätten

Weitere Beschränkungen für Spielstätten in Hessen: Sechs Stunden Sperrzeit und ein digitales Sperrsystem.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete der hessische Landtag am 28. Juni eine Neufassung des Spielhallengesetzes.

Hessische Spielstätten sollen künftig zwischen 4 und 10 Uhr geschlossen bleiben. Darüber hinaus sollen Spielstättenbetreiber verpflichtet werden, sich aktiv für den Spielschutz einzusetzen. Die Regierung verlangt, dass sie Konzepte gegen die Spielsucht entwickeln, über Gewinnchancen aufklären und Warnhinweise auf den Automaten anbringen.

Zudem soll ein digitales Sperrsystem installiert werden, „in das sich Spielsüchtige einerseits selbst eintragen können, dass aber auch die Unternehmen dazu verpflichtet, Personen einzutragen, die nach der Wahrnehmung des Personals erkennbar spielsuchtgefährdet sind“, berichtet die Frankfurter Neue Presse.

Verband kündigt Verfassungsbeschwerde an

Der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) kündigt eine Verfassungsbeschwerde an. „Die gesamte Branche ist bedroht“, sagt Verbandsjustiziar Horst Riemer der Frankfurter Neuen Presse. Vor allem kleinere Familienbetriebe würden vor dem Aus stehen. Die zu erwartenden Umsatzeinbußen träfen aber nicht nur kleine, sondern auch große Anbieter, so Riemer weiter.

Die Oppositionsparteien und sogenannte „Suchtexperten“ fordern noch mehr Einschnitte. „Wir sind an allem interessiert, was die Spielhallen reduziert“, sagt Daniela Senger-Hoffmann von der Landesstelle für Suchtfragen (HLS).

Die HLS schlägt vor, das Aufstellen jedes Gerätes mit einer Gebühr von 2 000 Euro zu belegen. Die Grünen hatten gar gefordert, Konzessionen nur noch gegen eine Gebühr von 25 000 Euro auszugeben. Die Landesstelle und die Grünen fordern auch einen Mindestabstand zwischen Spielstätten von 500 Metern statt der nun festgelegten 300 Meter.