08.12.2014

Wettbürosteuer: Gutachten sieht gravierenden Risiken für Kommunen

Professor Dr. Dieter Birk

In einem Gutachten für den Deutschen Sportwettenverband (DSWV) attestiert Prof. Dr. Dieter Birk, ehemaliger Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Münster, hat die von zahlreichen Kommunen ins Spiel gebrachte Wettbürosteuer scharf kritisiert.  Er sieht zahlreiche gesetzgeberische Mängel und warnt die Kommunen vor rechtlichen Risiken.

Die Wettbürosteuer, wie sie zum Beispiel in Hagen und Gronau in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar in Kraft treten soll, ist eine örtliche Aufwandsteuer und damit nach dem Grundgesetz zulässig. Sie darf allerdings nicht gleichartig sein mit bundesrechtlichen Aufwandsteuern. Genau hier sieht Birk ein großes Problem: „Die Wettbürosteuer ist gleichartig mit der Sportwettensteuer.“ Der Bund erhebt gemäß Rennwett- und Lotteriegesetz bereits eine Sportwettensteuer auf jede abgegebene Wette. Laut Bundesfinanzministerium flossen dadurch von Januar bis Oktober 2014 185 Millionen Euro in die Staatskassen.

Die bei der Wettbürosteuer angewandte Unterscheidung zwischen steuerpflichtigen Wettbüros und steuerbefreiten Wettannahmestellen hält Birk für verfassungswidrig. Die Bemessung der Steuer nach der Fläche des Wettbüros (200 Euro monatlich pro angefangen 20 Quadratmetern Ladenfläche) ist laut Birk ebenfalls nicht tragbar. Der Flächenmaßstab sei viel zu pauschal und bilde den Aufwand nicht ab. Bei der Biersteuer werde ja auch die Menge des ausgeschenkten Biers bemessen und nicht die Fläche des Lokals.

Ein weiteres Problem besteht nach Auffassung des Rechtsexperten darin, dass die Wettbürosteuer dem Kanalisierungsauftrag des Glücksspielstaatsvertrags zuwiderläuft. Durch die Steuer würden Wettbüros belastet und möglicherweise vom Markt verdrängt, die dem Schwarzmarkt eigentlich ein legales Angebot entgegensetzen sollen. Birk erklärt dazu: „Es besteht ein Wertungswiderspruch zwischen Steuerrecht und Ordnungsrecht. Die Rechtssysteme dürfen nicht zueinander im Widerspruch stehen.“

Birk rät den Kommunen und den Kämmerern von der Erhebung einer Wettbürosteier ab, weil die rechtlichen Risiken zu gravierend seien. Mitglieder des DSWV hatten bereits angekündigt, die Wettbürosteuer juristisch anzufechten.