Wiedereröffnung gründlich vorbereiten
Noch gibt es keine offizielle Aussage darüber, ob der sogenannte „Shutdown“ noch weiter verlängert wird und damit das gesamte öffentliche Leben in Deutschland weiter stillsteht. Kitas, Schulen und Universitäten sollen mindestens bis zum 3. Mai geschlossen bleiben. So berichtet es das Nachrichtenportal „n-tv.de“ (Stand: 15. April, 14.45 Uhr)
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat am 13. April 2020 eine erneute Stellungnahme zur nachhaltigen Überwindung der Corona-Krise verfasst, in der sie sich mit den psychologischen, sozialen, rechtlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekten der Pandemie auseinandersetzt zentrale Empfehlungen gibt. So empfiehlt die Leopoldina unter anderem eine schrittweise Normalisierung des öffentlichen Lebens und – unter gewissen Umständen – die Wiedereröffnung des Einzelhandels und des Gastgewerbes.
Spielhallen können Maßgaben des Infektionsschutzes gut umsetzen
„In diesem Schritt wäre es natürlich auch für die Automatenbranche existenziell, nicht nur die Geräte in der Gastronomie wieder in Betrieb nehmen zu können, sondern ebenfalls die Spielhallen wieder öffnen zu dürfen. Aufgrund der räumlichen Maßnahmen, die für Spielhallen zum Beispiel in der Spielverordnung gesetzlich verankert sind, stellen Spielhallen einen öffentlichen Raum dar, der die Maßgaben des Infektionsschutzes sehr gut umsetzen kann“, sagt Rechtsanwalt Tim Hilbert, Justiziar des Automaten-Verbandes Rheinland-Pfalz und des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg.
So sei der Publikumsverkehr in Spielhallen sehr reduziert. „Durch die Maßgabe, dass maximal zwölf Geldspielgeräte bei mindestens zwölf Quadratmetern pro Gerät in einer Spielhalle aufgestellt werden dürfen, ist auch die maximale Besucherzahl stark limitiert“, betont Hilbert.
Selbstverständlich könnten zudem weitere Hygienemaßnahmen in Spielhallen installiert werden: Vorstellbar wären hier laut Hilbert beispielhaft:
- die Installation von Spuckschutzelementen im Tresen- und Geldspielbereich
- der Verzicht oder die Einschränkung des gastronomischen Angebotes
- das ausschließliche Wechseln über einen Geldwechsler, um den Kontakt zwischen Gast und Personal auf ein Minimum zu reduzieren
- das Anbringen von Abstandsmarkierungen sowie Markierungen zur Laufrichtung
- das Desinfizieren der Geräte nach jedem Spielgast
Viele ortsgebundene Faktoren sprechen demnach Hilbert zufolge für eine Öffnung der Spielhallen gemeinsam mit Einzelhandel und Gastgewerbe. Wichtig sei jedoch darauf hinzuweisen, dass es derzeit keinerlei offizielle Vorgaben oder Voraussetzungen zur Wiedereröffnung gebe.
„Wie schon in den letzten Wochen, müssen wir uns hier in Geduld üben und abwarten, wie der von der Bundesregierung beschlossene Weg aus dem Lockdown heraus aussehen wird und wann eine schrittweise Öffnung angestrebt wird“, sagt Hilbert. Sicherlich könne man sich auf einige Punkte vorbereiten und Maßnahmen im Vorfeld ergreifen. Jedoch vermag auch Rechtsanwalt Hilbert zurzeit noch keine konkreten Empfehlungen zu geben oder konkrete Auflagen zur Wiedereröffnung mitzuteilen.
Einführung des Zugangssystems OASIS-RP verzögert sich
Über das Thema Corona-Krise hinaus weist der Justiziar darauf hin, dass sich die Einführung des Zugangssystems „OASIS-RP“ mindestens bis zum 28. April 2020 verzögern werde. „Sollten Sie nach dem 28. April 2020 Ihre Spielhallen wiedereröffnen dürfen, ist Grundvoraussetzung hierfür der Anschluss an das Sperrsystem. Wir empfehlen nochmals dringend, alle notwendigen Unterlagen zur Anmeldung bei der ADD Trier einzureichen“, legt Hilbert dar.
Nähere Informationen sowie technische Unterstützung erhalten Sie auf der Seite der ADD Trier.