Zocker pokert zu hoch
In Weiden in der Oberpfalz hat ein Spielgast einen Spielstättenbetreiber verklagt. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Automatenkaufmanns, der zuvor noch ein Vergleichsangebot vorgelegt hatte, um den Kunden und seinen guten Ruf nicht zu verlieren.
Wie „oberpfalznetz.de“ berichtet, freute sich der Spielgast über eine echte Glückssträhne. Er erzielte an „seinem“ Automaten mehrfach Maximalgewinne, sodass am Ende des Tages 1 050 Euro zu Buche standen. Doch damit nicht genug: 200 kostenlose Sonderspiele standen noch zusätzlich auf der Uhr.
Doch dann zog der Spielstättenbetreiber den Stecker. Der Gerätehersteller hatte kurz zuvor vor den möglichen Folgen eines Softwarefehlers gewarnt. Der Kunde bekam die 1 050 Euro ausbezahlt, nicht aber die Freispiele.
Dagegen klagte er. Als Ersatz für die ungenutzten Freispiele forderte er 3 500 Euro von dem Automatenunternehmer, der seinerseits in einem Vergleich 2 000 Euro anbot. Das war dem Kläger zu wenig.
Zu hoch gepokert: Das Amtsgerichts wies seine Klage ab. Da der Automat aufgrund des Softwarefehlers nicht ordnungsgemäß funktionierte, durfte der Betreiber die Serie beenden, hieß es im Urteil.