Zoll verschickt neue Kfz-Steuerbescheide
Tausende Fahrzeughalter erhalten jetzt geänderte Kfz-Steuerbescheide mit einer höheren Steuer. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Betroffen sind vor allem kleine Nutzfahrzeuge, die zum Beispiel Bauhandwerker und Dienstleister einsetzen, die aber auch bei Automatenunternehmern als Werkstattwagen oder zum Transport von Geräten zum Einsatz kommen.
Hintergrund: Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie Pkws besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Ziel war es, die damals immer beliebter werdenden Pick-ups sowie große Geländewagen steuerlich nicht besser zu behandeln. Seit Ende 2018 gleicht der Zoll nun automationsgestützt die Angaben der Straßenverkehrsbehörden ab. Das führt in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw eine Besteuerung als Pkw erfolgt und sich dadurch die Kfz-Steuer erhöht.
Der Bund der Steuerzahler rät, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen, wenn das Fahrzeug im Betrieb eingesetzt wird und kritisiert vor allem die mangelhafte Kommunikation der Behörde, weil die Betroffenen über die Berichtigungsmöglichkeiten im Steuerbescheid nicht ausreichend informiert werden. Eine ausführliche Erläuterung, in welchen Fällen die günstigere Besteuerung weiterhin in Betracht kommt, erfolgt erst im Einspruchsverfahren – sofern der Betroffene überhaupt Einspruch einlegt.
Falls das Fahrzeug fälschlicherweise als Pkw besteuert werde, sollte Einspruch eingelegt und direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche.