24.06.2020

adp Gauselmann: Pin 2 Play S und Pin 2 Play S Plus

Ab dem kommenden Jahr sind nur noch Geldspielgeräte nach der Version 2 der Technischen Richtlinie TR 5 erlaubt. Dann ist laut adp Gauselmann der Einsatz von smarten Freischaltlösungen grundlegend, um Spielgästen einen möglichst barrierefreien Zugang zu den Geldspielgeräten und der dahinterliegenden Spielewelt zu ermöglichen. Mit den Terminals Pin 2 Play S und Pin 2 Play S Plus bieten die Ostwestfalen zwei komfortable Freischaltlösungen für die Spielstätte an. Pin 2 Play S und Pin 2 Play S Plus werden zwischen den Geldspielgeräten installiert, sodass die Gäste den Freischaltcode direkt am Platz aufrufen können. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Das Servicepersonal überprüft die Spielberechtigung der Besucherinnen und Besucher und händigt ihnen anschließend eine aktivierte Spielerkarte aus. Über einen integrierten NFC-Reader wird diese Karte von den Terminals erkannt und ein PIN-Code für das ­gewünschte Geldspielgerät generiert. Pin 2 Play S Plus ist darüber hinaus mit einem Dokumentenleser ausgestattet, über den die Prüfung der Spielberechtigung personalschonend erfolgt. Im Anschluss wird der Code generiert. Die Terminals können flexibel an der Wand oder bereits vorhandenen Möbelstücken sowie auf dem Tisch oder im Zwischenelement platziert werden. Pin 2 Play S und Pin 2 Play S Plus kommunizieren mit dem PIN-Server (MerkurNET) und sind somit herstellerübergreifend für alle Geräte nach V2 nutzbar.