Umsetzung Zutrittskontrolle
Einige Bundesländer schreiben mittlerweile eine Zutrittskontrolle in Spielstätten verbindlich vor, unter anderem Rheinland-Pfalz. Die Firma Neox bietet jetzt ein Umsetzungskonzept an, das nach Auskunft des Unternehmens mit der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungs-direktion (ADD) in Trier abgesprochen wurde. „Bei korrekter Umsetzung ist von einer Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Forderungen auszugehen“, heißt es bei Neox. Das System besteht aus zwei schweren Personenleitpfosten, vier Gurten von jeweils 2,30 Metern Länge (zwei für jede Seite) sowie vier Wandhalterungen und einem Hinweisschild, um die Gäste zu informieren. Mithilfe dieses Umsetzungskonzepts sollen die Spielgäste vom Eingang direkt zum Servicetresen geleitet werden, wo die Personenkontrolle stattfindet.