27.09.2022

7. Deutscher Anbieter einer überregionalen Soziallotterie geht an den Start – Kanzlei Hogan Lovells berät bei Genehmigungsverfahren

Prof. Dr. Thomas Dünchheim, Düsseldorfer Partner der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, beriet das hinter der neuen Soziallotterie Onestly stehende Start-Up DoGood GmbH.

Rechtsanwältin Dr. Viktoria Herold von Hogan Lovells beriet ebenfalls DoGood im Zuge der Einführung der Soziallotterie Onestly.

Mit „Onestly“ geht in Deutschland eine neue überregionale Soziallotterie an den Start.

Nach langwierigen und komplexen Verhandlungen hat am 16. September 2022 das Glücksspielkollegium, das Koordinierungsgremium der Bundesländer in der Glücksspielregulierung, die Erlaubnis zur Veranstaltung der Soziallotterie Onestly erteilt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kanzlei Hogan Lovells hervor.

Siebte genehmigte Soziallotterie in Deutschland

Das hinter Onestly stehende Start-Up DoGood ist damit neben bekannten Anbietern wie "Aktion Mensch e.V.", "Deutsches Hilfswerk Stiftung des Bürgerlichen Rechts" (Deutsche Fernsehlotterie) oder "Postcode Lotterie DT gGmbH" einer von nur sieben genehmigten überregionalen Anbietern von Soziallotterien in Deutschland.

Kanzlei Hogan Lovells berät verantwortliches Start-Up DoGood

Unter Leitung des Düsseldorfer Partners Prof. Dr. Thomas Dünchheim hat die globale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die DoGood gGmbH bei einem Genehmigungsverfahren für die Onestly-Soziallotterie beraten.

Transparenz und Blockchain-Technologie

Onestly wolle mit Transparenz und dem Einsatz von Blockchain-Technologie einen neuen Impuls in der Soziallotteriebranche setzen. Die Mittelverwendung sowie der Ziehungsalgorithmus sollen öffentlich einsehbar sein und den Spielerinnen und Spielern ermöglichen, sowohl die Gewinnwahrscheinlichkeit zu prüfen als auch auf die Auswahl der Preise und die Verwendung der gemeinnützigen Gelder Einfluss zu nehmen. Eine Vielzahl an gemeinnützigen Zwecken stehe hierbei zur Auswahl. Mit Hilfe einer nationalen Spendenplattform können auch kleinere Projekte unterstützt werden. 

Soziallotterien werden von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet. Mindestens 30 Prozent der erwirtschafteten Gewinne müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Hogan Lovells habe mit dem Düsseldorfer Spezialisten für Regulierungsfragen und Herausgeber des Standardkommentars zum Glücksspielrecht, Prof. Dr. Thomas Dünchheim, die DoGood gGmbH in allen Fragen rund um das Genehmigungsverfahren rechtlich begleitet. 

„Innovatives Modell“

Tomas Dünchheim sagt: „Das innovative Modell und das sehr professionelle und ausgefeilte Konzept einer Soziallotterie hat uns sofort überzeugt, und es war eine Selbstverständlichkeit für uns, dieses Engagement als Berater zu unterstützen. Das Projekt hat sich durch den ganzen Prozess zu einer echten Herzensangelegenheit für uns entwickelt. Wir freuen uns darauf, DoGood auch bei den nächsten Schritten während der Markteinführung zu begleiten.“