28.11.2014

7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung beschlossen

Das Entree einer moderne Spielstätte im bayerischen Amberg: Die geänderte Spielverordnung beschäftigt zurzeit die Automatenunternehmer hierzulande.

Am heutigen Freitag ist die 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung einstimmig im Bundesrat beschlossen worden. "Mit einer Verkündung ist noch in diesem Jahr zu rechnen", erklärt Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA).

Seit Mitte November stand fest, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, beabsichtigt, notwendige Änderungen an der 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung im Zuge einer 7. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vorzunehmen.

Die Änderungen in der 7. Verordnung betreffen lediglich zwei Punkte:

Paragraf 17 Absatz 3 Spielverordnung: Die Gebührendeckelung im Bauartzulassungsverfahren wird mit der Begründung aufgehoben, dass durch die 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Bauartzulassungen zukünftig ein erheblich höherer Prüfungsaufwand entsteht, der durch Gebühren zu decken ist.

Paragraf 20 Absatz 2 Spielverordnung: Die maximale Aufstelldauer von Geldspielgeräten mit Bauartzulassung bis zum 10. November 2014 (vor Inkrafttreten der 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung) wird auf vier Jahre verlängert.

Weitere ausführliche Infos über die wichtigere und weitreichende 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung in unserer AutomatenMarkt-Dezember-Ausgabe.