AMA-Verbände: Keine Besteuerungslücke beim Geldspiel
Die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft im AMA (Arbeitsausschuss Münzautomaten) haben sich in einem Schreiben an den haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann, klar zum Erhalt der Umsatzsteuer auf Geldspielgeräte bekannt. VDAI, DAGV und BA machten darin deutlich, dass es nicht zu einer „Besteuerungslücke“ kommen wird.
Der von den Verbänden verfasste Brief ist eine Reaktion auf eine Pressemitteilung Dietrich Austermanns, in der er eine Bemerkung des Bundesrechnungshofes aufgriff und dem Bundesfinanzministerium vorwarf, es versäumt zu haben „rechtzeitig eine drohende Lücke bei der Besteuerung von Umsätzen aus Geldspielgeräten zu schließen“.
Es sei nachvollziehbar, dass weder Bund noch Länder eine Umsatzsteuerfreiheit des gewerblichen Geldspiels akzeptieren können, so die AMA-Verbände in ihrem Schreiben. Und natürlich erwarteten weder die Verbände der Automatenwirtschaft noch ein realistisch denkender Automatenunternehmer, dass die Branche im Vergleich zu anderen besser gestellt werden könnte oder sollte.
Weiterhin stellten die Spitzenverbände dem Bundestagsabgeordneten im Detail die Position der Automatenbranche zur Umsatzsteuer und dem laufenden Verfahren „Linneweber“ vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dar. Dabei gehen sie davon aus, dass im Ergebnis des Rechtsstreits die derzeitige Besteuerung erhalten bleibt.
Steuerausfälle seien demnach nicht zu erwarten. Das gelte auch für eine mögliche Entscheidung, die sich gegen die Umsatzsteuer richte, so die AMA-Verbände. Nach Ansicht anerkannter Rechtsprofessoren könne eine Ersatzbesteuerung nämlich auch rückwirkend eingesetzt werden. Einer alternativen vorsorglichen Steuerregelung, wie sie der Bundesrechnungshof angedacht hat, könnten die AMA-Verbände im Prinzip zustimmen. Allerdings nur, wenn die Belastung der heutigen entspräche. Einer Steuererhöhung auf diesem Wege erteilten VDAI, DAGV und BA eine deutliche Absage.