Baden-Württemberg: Am 1. Juli entfällt die lästige "Maskenpflicht" für Spielgäste
"Die Corona-Verordnung für Vergnügungsstätten in Baden-Württemberg entfällt zum 1. Juli 2020. Ab diesem Zeitpunkt gelten alleine die Regelungen der Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020", so Tim Hilbert in einem aktuellen Rundschreiben.
Der Justiziar des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg informiert über die wesentlichen Änderungen zum 1. Juli: "Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Spielgäste entfällt! Spielgäste sind nicht mehr verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Verpflichtung besteht jedoch weiterhin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Spielhallen."
Der Rechtsanwalt weiter: "Sie entfällt jedoch auch dort, wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz (zum Beispiel Spuckschutzwände) gegeben ist.
Damit entfällt auch das von einigen Behörden aufgrund der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durchgesetzte Rauchverbot."
Hygienekonzept erforderlich
Ganz wichtig: Für jede Spielhalle ist ein Hygienekonzept zu erstellen (§ 4 CoronaVO). Hilbert: "Als Mitglied können Sie hier alle von uns zur Verfügung gestellten Materialien zu einem Hygienekonzept zusammenstellen. Dies sind im Einzelnen: Aushang Hygienemaßnahmen, Hygieneprotokoll, Hygieneprotokoll zum Schichtwechsel, Muster-Dienstanweisung für Mitarbeiter/innen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen und Formular zur Kontaktverfolgung."
Die Materialien in einer Mappe oder ähnlichem zusammengefasst, sind ein vollwertiges Hygienekonzept. Der Justiziar: "Sollten Sie noch individuelle Materialien oder Musterformulare für Ihre Spielhalle erstellt haben, können Sie diese natürlich entsprechend ergänzen."
Aufgrund des Wegfalls des Mund-Nasen-Schutzes sind die Aushänge "Hygienemaßnahmen" in den sechs Sprachen nochmals aktualisiert worden, so der Automaten-Verband Baden-Württemberg abschließend.