BAV widerlegt argumentativ die Vorwürfe von Suchtforscher Professor Dr. Meyer
Anlässlich der Präsentation des „Jahrbuch Sucht 2019“ hat der Suchtforscher Professor Dr. Gerhard Meyer im Namen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) das legale Glückspiel massiv angegriffen (wir berichteten). Er erhebt den Vorwurf, dass die Automatenindustrie die Spielverordnung umgehe, durch technische Tricks an den Geldspielautomaten geltende Gesetze ausheble und gesetzliche Vorgaben vorsätzlich ignoriere. Auch der Bayerische Automaten Verband (BAV) weist diese Vorwürfe entschieden zurück und bezieht ausführlich Stellung.
Hier der kritische Beitrag des BAV zu den Thesen von Professor Dr. Meyer im Wortlaut:
"Das gewerbliche Automatenspiel ist der mit Abstand am strengsten regulierte Bereich im gesamten deutschen Glücksspielmarkt. Alle Unternehmer der Automatenwirtschaft müssen ihre Geräte (in legalen Spielhallen sowie in der Gastronomie) vor der Inbetriebnahme einer Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unterziehen. Erst wenn die PTB attestiert, dass die Geräte sämtliche spielrechtliche Eckdaten und damit alle gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben erfüllen, erfolgt die Zulassung.
Noch mehr Spielerschutz seit November 2018
Seit dem 11. November 2018 bieten die gewerblichen Geldspielgeräte nochmals deutlich mehr Spielerschutz: der maximale Stundenverlust wurde von 80 auf 60 Euro – also um 25 Prozent – reduziert, der maximale Gewinn pro Stunde von 500 auf 400 Euro gesenkt. Der Maximalbetrag im Geldspeicher wurde von 25 auf 10 Euro herabgesetzt.
Außerdem muss aufgrund der Abschaffung der Automatiktaste jeder Einsatz manuell und separat ausgelöst werden. Zudem muss seit dem 11.11.2018 nach der dritten Stunde Spielbetrieb eine absolute Nullstellung aller Anzeigen und Speicher erfolgen. Nicht alle diese Änderungen sind im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes sinnvoll, denn viele Spieler, die zuvor legal spielten, finden sich nun im illegalen Spiel. Solches kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Gesellschaft sein. Zudem widerspricht es den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages, denen sich nun viele Spieler entziehen und so die organisierte Kriminalität finanzieren.
Anteil problematischer und pathologischer Spieler um 39 Prozent gesunken
Die Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends“, auf die sich auch Professor Gerhard Meyer bezieht, belegt, dass die Präventionsmaßnahmen an gewerblichen Geldspielgeräten greifen. Denn in dieser Studie wird dargelegt, dass der Anteil an problematischen und pathologischen Spielern bei Internet-Casino-Spielen von 2015 auf 2017 exorbitant um 345 Prozent gestiegen ist. Aktuell spielt mehr als jeder vierte Nachfrager von Internet-Casino-Spielen (26,9 Prozent) mindestens problematisch.
Innerhalb des gewerblichen Geldspiels ist der Anteil der problematischen und pathologischen Spieler während des gleichen Zeitraums um knapp 40 Prozent gesunken. Im Jahr 2017 spielten hier über 92 Prozent der Spieler vollkommen problemfrei. Die Aussage von Professor Meyer, dass das gewerbliche Geldspiel die höchste Suchtgefahr ausstrahle, ist somit nicht haltbar.
Erfolgreiche Aufklärungs- und Präventionsarbeit
Professor Meyer führt im Jahrbuch Sucht zudem aus, dass über drei Viertel der suchtbehandelten Personen das gewerbliche Automatenspiel als Hauptspielform angegeben haben. Dies belegt klar die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention, zum Beispiel die Vermittlung von Grundwissen zum Thema Spielsucht an die Mitarbeiter, der für Spielgäste vorhandene Test zur Selbstüberprüfung sowie die Vermittlung von Kontaktdaten zu Beratungsstellen, die in dem Maße auch nicht in anderen Spielformen und erst recht nicht auf dem Schwarzmarkt vorhanden zu sein scheint.
Durch das seit 2012 geltende Betriebliche Sozialkonzept und die parallel laufenden Präventionsschulungen der Mitarbeiter werden insbesondere in Spielhallen problematische Spieler frühzeitig erkannt und erfolgreich dem Hilfesystem zugeführt. In anderen Spielformen findet eine derartige Prävention in keiner Weise statt. Dies kann und darf nicht zum Nachteil des gewerblichen Automatenspiels ausgelegt werden.
Die Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels bieten ihren Gästen in modernen Spielhallen mit qualifiziertem Personal ein innovatives und sicheres Freizeitangebot. Die Leitlinien des Jugend- und Spielerschutze sowie einer erfolgreichen Präventionsarbeit setzen sie engagiert und verantwortungsbewusst um.
Gewerbliches Automatenspiel ist das sicherste Automatenspiel in Deutschland
Andy Meindl, 1. Vorsitzender des Bayerischen Automaten Verbandes: „Die Unterstellungen von Professor Meyer weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Das gewerbliche Spiel in Spielhallen und Gaststätten ist das sicherste Automatenspiel in Deutschland und unterscheidet sich hier signifikant von vergleichbaren Angeboten in Internet-Casinos oder vom illegalen Spiel in Hinterzimmern. Die Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels repräsentieren ein legales, geschütztes und gesetzlich reguliertes Spiel von maximaler Qualität und Transparenz und halten sich strikt an die umfassenden gesetzlichen Vorgaben.“
Legales Spiel stärken – Abwanderung in illegale Angebote verhindern
Aktuell wandern die Spielenden in besorgniserregendem Maße ab – vom legalen, geschützten und begrenzten Spiel in den Bereich des ungeschützten und unlimitierten Spiels. Diese bedenkliche Entwicklung korrespondiert in keiner Weise mit den Zielen des Gesetzgebers, den Spielbetrieb dauerhaft in geordnete Bahnen zu lenken. Der BAV fordert deshalb tragfähige gesetzliche Rahmenbedingungen, die legale Anbieter maximal stärken und illegale Spielangebote eindämmen. Zum Schutz der Verbraucher und zur Stärkung und Konsolidierung aller legalen, qualifizierten Unternehmen."
In soweit die Stellungnahme des BAV, der sich seit über sechs Jahrzehnten für die Interessen der bayerischen Automatenunternehmer stark macht und viele Innovationen – wie die Zertifizierung – federführend angeschoben hat.