Bedenken gegen Neufassung des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes
Der Hamburger Automaten Verband ist der Ansicht, dass das geänderte Spielvergnügungsteuergesetz der Hansestadt nicht rechtens ist und hat seine Mitglieder entsprechend informiert.
In dem Rundschreiben heißt es, der Hamburger Automaten Verband lehne auch das neue Hamburger Spielvergnügungsteuergesetz entschieden ab, weil die erhobene Steuer eine Einsatzsteuer darstelle und den erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken durch die Neufassung des Gesetzes nicht abgeholfen wurde.
Zudem lasse die Neufassung des Gesetzes die Möglichkeit offen, entweder eine Besteuerung in Höhe von 32 Prozent (bis April 2006) beziehungsweise 20 Prozent des Kasseninhaltes (ab Mai 2006) zu wählen oder eine Besteuerung nach dem Einsatz des Spielgastes.
Es bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, ein Steuergesetz so zu formulieren, dass sich der Steuerpflichtige die für ihn vermeintlich günstigste Variante selbst heraussuchen könne. Hierzu liege bereits Rechtsprechung aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor.