Berlin und Ostdeutschland: Qualitätsbestrebungen weiter vorantreiben
Im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland am 19. November in Berlin standen vor allem der Glücksspielstaatsvertrag und die damit einhergehende Situation in den Bundesländern sowie die Zukunft der Gastronomieaufstellung.
Der Vorsitzende Thomas Breitkopf und Justiziar Hendrik Meyer erläuterten den derzeitigen Stand zur Findung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages. Da die Bundesländer noch uneins über elementare Bestandteile dieses Staatsvertrages sind, wie zum Beispiel die Legalisierung von Online-Glücksspiel, konnten Breitkopf und Meyer lediglich die aus dem Entwurf bereits bekannten Punkte aufgreifen und eine Folgenabschätzung vornehmen.
Spielhallengesetze und Ausführungsgesetze
Selbst wenn die Bundesländer bezüglich des Glücksspielstaatsvertrages keinen Konsens finden sollten, würden die Spielhallengesetze, unabhängig vom Staatsvertrag weiter bestehen. Dies machte Justiziar Hendrik Meyer deutlich.
„Die Länder mit Ausführungsgesetzen, wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, hängen am Schicksal des Glücksspielstaatsvertrages. Es gibt auch keine Fortgeltungsklausel wie in Rheinland-Pfalz“, sagt Hendrik Meyer.
Ohne Glücksspielstaatsvertrag würden die Ausführungsgesetze Meyer zufolge keine gesetzliche Grundlage mehr haben. Nichtsdestotrotz weist der Justiziar daraufhin, dass die Branche ohne einen neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht unreguliert sei, denn es gebe noch die Gewerbe- und die Spielverordnung.
Verband setzt auf Qualität
Unabhängig vom Findungsprozess eines neuen Staatsvertrages setze man in der Automatenbranche weiterhin auf die Qualitätsinitiative. Hier empfehlen die Vorstandsmitglieder den Mitgliedern, verstärkt Politiker in Spielhallen einzuladen, um zum einen „Berührungsängste“ abzubauen und zum anderen ein gewisses Grundwissen über unseren Wirtschaftszweig aufzubauen.
Wenig erfreulich seien die großen Unterschiede beim Vollzug, vor allem in Berlin. Nach dem Abbau des dritten Geldspielgerätes in gastronomischen Betrieben seien laut Meyer manche Bezirke wie Marzahn bereits am 11. November aktiv geworden, andere hätten bis heute noch nicht reagiert.
Politischen Willen umsetzen
Dennoch betont der Verbandsjustiziar: „Den politischen Willen müssen wir umsetzen. Es gibt keine juristischen Spitzfindigkeiten, die helfen, langfristig drei Geräte in der Gastronomie aufzustellen.“
Simone Storch, Geschäftsführerin des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA) präsentierten den Mitgliedern die Leistungen des Bundesverbandes, wie zum Beispiel die BA InfoApp, BAlarm und BAMarkt. Letzteres ist ein Projekt, das im ersten Quartal 2020 starten soll und exklusive Angebote für BA-Mitglieder bereithalten soll.
Einen ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland lesen Sie in unserer Dezember-Ausgabe.