02.03.2012

Berliner Internetcafés gelten nicht mehr als Spielstätten

Das Berliner Spielhallengesetz gilt künftig nicht mehr für Internetcafés.

Das Berliner Spielhallengesetz gilt künftig nicht mehr für Internetcafés. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung beschloss, das Berliner Spielhallengesetz nicht mehr auf Internetcafés anzuwenden. Dies wird von der IHK Berlin ausdrücklich als „richtiger, längst überfälliger Schritt bewertet“.

Seitdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2005 Internetcafés zu Spielhallen erklärt hat, galten für diese verschärfte Bedingungen: Spielhallenerlaubnis, Zutrittsverbot für Jugendliche und Sperrzeiten schränkten die Gewerbefreiheit der Betreiber stark ein.

Nun hat sich der <link http: www.ihk-berlin.de servicemarken presse presseinfo internetcafe_betreiber_koennen_endlich_aufatmen.html external-link-new-window>IHK zufolge die Europäische Kommission eingeschaltet und festgestellt, dass eine Gleichbehandlung mit den „Glücksspielhallen“ unverhältnismäßig sei.

„Der Einwand der Kommission kommt gerade rechtzeitig, bevor das Berliner Spielhallengesetz auch auf andere Spiele ohne Gewinnmöglichkeit, wie zum Beispiel in Wii-Spielstätten, ausgedehnt werden konnte“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder in einer Pressemitteilung.

Betreiber von Internetcafés können aufatmen: Eine „Spielhallenerlaubnis“ muss künftig nicht mehr beantragt werden.

IHK Berlin positioniert sich

Damit der Jugendschutz weiterhin gewährleistet bleibe, greifen laut der IHK die Regeln des Jugendschutzgesetzes.

„Das Spielen an den Geräten wird durch die Altersfreigabe auf den Spielen geregelt. Der Zutritt wird nur noch durch das Gaststättenrecht begrenzt, wenn  Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden. Danach dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren bis Mitternacht in Internetcafés aufhalten, später nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ein Internetcafé besuchen. Für die Schließzeiten gilt dort künftig wieder das Gaststättengesetz“, berichtet die IHK Berlin.

„Die IHK Berlin hat die rechtliche Einordnung der Internetcafés als Spielhalle stets kritisiert“, betont Eder. Die IHK Berlin begrüße die Umsetzung dieser langjährigen Forderung für die Betreiber von Internetcafés durch den neuen Senat.